問題一覧
1
das "Vorbeibewegen eines Fahrzeuges" an einer sich auf der Fahrbahn befindenden, sich nicht fortbewegenden Person oder Sache, wie zum Beispiel an einem anhaltenden, haltenden oder parkenden Fahrzeug"
2
zum Parken bis 3,5 t Gesamtgewicht bis 1500 kg für Arbeitsfahrten zum Überqueren
3
der Taxifahrer, weil er die Fahrtrichtung beibehält
4
Fahrzeuge, die nach links einbiegen und links eingeordnet haben Schienenfahrzeuge (genügend Abstand 1.5 Meter) Fahrzeuge des Straßendienstes
5
Fahrzeuge, die geradeaus fahren oder nach rechts einbiegen, haben Vorrang gegenüber links Einbiegende
6
Der Vertrauensgrundsatz gilt nicht gegenüber Kindern, Sehbehinderten mit weißem Stock oder gelber Armbinde, Körperbehinderten oder Gebrechlichen, wenn angenommen werden kann, dass sie unfähig sind die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen.
7
Fahrende Schienenfahrzeuge dürfen rechts überholt werden, sofern der Abstand zum rechten Fahrbahnrand groß genug ist. Auch Fahrzeuge des Straßendienstes, die bei einer Arbeitsfahrt einen anderen als den rechten Fahrstreifen benützen, dürfen rechts überholt werden, sofern nicht noch genügend Platz vorhanden ist, um links zu überholen, und sich aus Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt.
8
1. beim Einparken bzw. langsamen Rückwärtsfahren 2. Businsassen im Linienverkehr 3. für Fahrgäste von Omnibussen beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes 4. Fahrer von Einsatzfahrzeugen im Einsatz 5. bei der „Unmöglichkeit des bestimmungsgemäßen Gebrauches des Sicherheitsgurtes wegen der Körpergröße oder schwerster körperlicher Beeinträchtigung des Benützers“ 6. Taxifahrer
9
Nach dem Verlust oder Diebstahl muss bei der Polizei oder bei der Behörde unverzüglich eine Verlust- oder Diebstahlanzeige gemacht werden (bis spätestens eine Woche danach). Nach Verlust der Kennzeichentafel können Ihnen von der Zulassungsstelle neue Kennzeichentafel zugewiesen werden. In der Zwischenzeit kann eine (selbstgebastelte) Ersatztafel verwendet werden. Diese Ersatztafel gilt gemeinsam mit der Anzeige maximal 1 Woche als Kennzeichenersatz. Die neue Kennzeichentafel muss innerhalb einer Woche nach Verlust oder Diebstahl beantragt werden.
10
der Anhalteweg darf nicht größer sein, als die halbe Sichtweite
11
bei erhöhter Gefahr z.B.: Glatteis, LKW mit schlecht ungesicherter Ladung und hinter einspurigen Fahrzeugen
12
Beleuchtungen, Bereifung, Bremsen, Lenkung, Kennzeichentafeln, Wasser, Öl, Blinker, Bremslichter, Pickerl (§57a)
13
ohne Freisprechanlage und ohne Kopfhörer: NEIN mit Freisprechanlage: JA
14
Das Abschleppen von Kraftfahrzeugen, auch wenn diese nicht zugelassen sind, ist, wenn die Fahrzeuge nicht teilweise hochgehoben sind, nur zulässig, wenn a) ihre Lenkvorrichtung ausreichend wirksam ist, b) mindestens eine Bremsanlage ausreichend wirksam ist, c) sie gelenkt werden und d) ihre Verbindung mit dem Zugfahrzeug nicht länger als 8 m und anderen Straßenbenützern durch Lappen oder dergleichen gut erkennbar gemacht ist.
15
Wenn beim Lenken von Kraftfahrzeugen 1. die Verkehrssicherheit insbesondere durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr oder durch Trunkenheit oder einen durch Suchtmittel oder durch Medikamente beeinträchtigten Zustand gefährden wird, oder 2. sich wegen der erleichternden Umstände, die beim Lenken von Kraftfahrzeugen gegeben sind, sonstiger schwerer strafbarer Handlungen schuldig machen wird.
16
grobes, rücksichtsloses und verkehrswidriges Handeln, wenn einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen und dieser dadurch gefährdet wird, gefährliches Überholen, Missachtung der Vorschriften am Zebrastreifen
17
1,6 mm
18
Radialreifen 4 mm, Diagonalreifen 5 mm
19
Sofortige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer bzw die Arbeitnehmerin. Berechtiger Austritt -> ein Austrittsgrund liegt vor Unberechtiger Austritt -> kein Austrittsgrund liegt vor
20
fachlich: für Unternehmen des Taxi- und MW-Gewerbes räumlich: für ganz Österreich persönlich: für alle Arbeiter, die bei einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen in Österreich beschäftigt sind
21
bis zu 1. Dienstjahr -> 3/4 Brutto-KV-Mindestlohn ab dem 2. Dienstjahr -> 1Brutto-KV-Mindestlohn oder Aliquote
Taxischein Block A Teil 1
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Jobandeep Sandhu · 99問 · 1年前Taxischein Block A Teil 1
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99問 • 1年前Taxischein Block A Teil 3
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Jobandeep Sandhu · 100問 · 1年前Taxischein Block A Teil 3
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100問 • 1年前Taxischein Block A Teil 4
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82問 • 1年前Taxischein Block A
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1
das "Vorbeibewegen eines Fahrzeuges" an einer sich auf der Fahrbahn befindenden, sich nicht fortbewegenden Person oder Sache, wie zum Beispiel an einem anhaltenden, haltenden oder parkenden Fahrzeug"
2
zum Parken bis 3,5 t Gesamtgewicht bis 1500 kg für Arbeitsfahrten zum Überqueren
3
der Taxifahrer, weil er die Fahrtrichtung beibehält
4
Fahrzeuge, die nach links einbiegen und links eingeordnet haben Schienenfahrzeuge (genügend Abstand 1.5 Meter) Fahrzeuge des Straßendienstes
5
Fahrzeuge, die geradeaus fahren oder nach rechts einbiegen, haben Vorrang gegenüber links Einbiegende
6
Der Vertrauensgrundsatz gilt nicht gegenüber Kindern, Sehbehinderten mit weißem Stock oder gelber Armbinde, Körperbehinderten oder Gebrechlichen, wenn angenommen werden kann, dass sie unfähig sind die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen.
7
Fahrende Schienenfahrzeuge dürfen rechts überholt werden, sofern der Abstand zum rechten Fahrbahnrand groß genug ist. Auch Fahrzeuge des Straßendienstes, die bei einer Arbeitsfahrt einen anderen als den rechten Fahrstreifen benützen, dürfen rechts überholt werden, sofern nicht noch genügend Platz vorhanden ist, um links zu überholen, und sich aus Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt.
8
1. beim Einparken bzw. langsamen Rückwärtsfahren 2. Businsassen im Linienverkehr 3. für Fahrgäste von Omnibussen beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes 4. Fahrer von Einsatzfahrzeugen im Einsatz 5. bei der „Unmöglichkeit des bestimmungsgemäßen Gebrauches des Sicherheitsgurtes wegen der Körpergröße oder schwerster körperlicher Beeinträchtigung des Benützers“ 6. Taxifahrer
9
Nach dem Verlust oder Diebstahl muss bei der Polizei oder bei der Behörde unverzüglich eine Verlust- oder Diebstahlanzeige gemacht werden (bis spätestens eine Woche danach). Nach Verlust der Kennzeichentafel können Ihnen von der Zulassungsstelle neue Kennzeichentafel zugewiesen werden. In der Zwischenzeit kann eine (selbstgebastelte) Ersatztafel verwendet werden. Diese Ersatztafel gilt gemeinsam mit der Anzeige maximal 1 Woche als Kennzeichenersatz. Die neue Kennzeichentafel muss innerhalb einer Woche nach Verlust oder Diebstahl beantragt werden.
10
der Anhalteweg darf nicht größer sein, als die halbe Sichtweite
11
bei erhöhter Gefahr z.B.: Glatteis, LKW mit schlecht ungesicherter Ladung und hinter einspurigen Fahrzeugen
12
Beleuchtungen, Bereifung, Bremsen, Lenkung, Kennzeichentafeln, Wasser, Öl, Blinker, Bremslichter, Pickerl (§57a)
13
ohne Freisprechanlage und ohne Kopfhörer: NEIN mit Freisprechanlage: JA
14
Das Abschleppen von Kraftfahrzeugen, auch wenn diese nicht zugelassen sind, ist, wenn die Fahrzeuge nicht teilweise hochgehoben sind, nur zulässig, wenn a) ihre Lenkvorrichtung ausreichend wirksam ist, b) mindestens eine Bremsanlage ausreichend wirksam ist, c) sie gelenkt werden und d) ihre Verbindung mit dem Zugfahrzeug nicht länger als 8 m und anderen Straßenbenützern durch Lappen oder dergleichen gut erkennbar gemacht ist.
15
Wenn beim Lenken von Kraftfahrzeugen 1. die Verkehrssicherheit insbesondere durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr oder durch Trunkenheit oder einen durch Suchtmittel oder durch Medikamente beeinträchtigten Zustand gefährden wird, oder 2. sich wegen der erleichternden Umstände, die beim Lenken von Kraftfahrzeugen gegeben sind, sonstiger schwerer strafbarer Handlungen schuldig machen wird.
16
grobes, rücksichtsloses und verkehrswidriges Handeln, wenn einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen und dieser dadurch gefährdet wird, gefährliches Überholen, Missachtung der Vorschriften am Zebrastreifen
17
1,6 mm
18
Radialreifen 4 mm, Diagonalreifen 5 mm
19
Sofortige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer bzw die Arbeitnehmerin. Berechtiger Austritt -> ein Austrittsgrund liegt vor Unberechtiger Austritt -> kein Austrittsgrund liegt vor
20
fachlich: für Unternehmen des Taxi- und MW-Gewerbes räumlich: für ganz Österreich persönlich: für alle Arbeiter, die bei einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen in Österreich beschäftigt sind
21
bis zu 1. Dienstjahr -> 3/4 Brutto-KV-Mindestlohn ab dem 2. Dienstjahr -> 1Brutto-KV-Mindestlohn oder Aliquote