問題一覧
1
1,6 mm
2
Radialreifen 4 mm, Diagonalreifen 5 mm
3
1. November bis 15. April
4
3 Kinder
5
Das Fernlicht ist erlaubt: 1. bei Dämmerung oder Dunkelheit, wenn es die Witterung erfordert 2. wenn schneller als 50 km/h erlaubt sind 3. bei Verwendung niemand geblendet wird (auf der Autobahn und auf Freilandstraßen) 4. wenn die Straßenbeleuchtung nicht ausreichend ist 5. kann als optisches Warnzeichen verwendet werden (die klassische Lichthupe)
6
Abblendlicht, Nebelscheinwerfer oder beide gemeinsam
7
Die Nebelschlussleuchte wird bei starker Sichtbehinderung (Regen, Schneefall oder Nebel) unter 100 m verwendet.
8
Sie dürfen die Lichthupe nur verwenden, um andere Verkehrsteilnehmer zB. auf eine Gefahr oder ein Hindernis aufmerksam zu machen. (optisches Warnzeichen)
9
Taxifahrer sind von der Gurtpflicht befreit, wenn sie einen Fahrgast von nach transportieren.
10
Nein Ausnahme: Beifahrersitz
11
1. beim Einparken bzw. langsamen Rückwärtsfahren 2. Businsassen im Linienverkehr 3. für Fahrgäste von Omnibussen beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes 4. Fahrer von Einsatzfahrzeugen im Einsatz 5. bei der „Unmöglichkeit des bestimmungsgemäßen Gebrauches des Sicherheitsgurtes wegen der Körpergröße oder schwerster körperlicher Beeinträchtigung des Benützers“ 6. Taxifahrer
12
Nein
13
Wenn die Kennzeichentafel beschädigt ist, können Sie es einfach bei einer Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk austauschen.
14
Nach dem Verlust oder Diebstahl muss bei der Polizei oder bei der Behörde unverzüglich eine Verlust- oder Diebstahlanzeige gemacht werden (bis spätestens eine Woche danach). Nach Verlust der Kennzeichentafel können Ihnen von der Zulassungsstelle neue Kennzeichentafel zugewiesen werden. In der Zwischenzeit kann eine (selbstgebastelte) Ersatztafel verwendet werden. Diese Ersatztafel gilt gemeinsam mit der Anzeige maximal 1 Woche als Kennzeichenersatz. Die neue Kennzeichentafel muss innerhalb einer Woche nach Verlust oder Diebstahl beantragt werden.
15
maximal 8 Plätze außer dem Lenkerplatz Gesamtgewicht nicht mehr als 3500 kg (3,5t) Anhänger bis 750 kg,Gesamtgewicht nicht mehr als Zugfahrzeug nach 6 Fahrstunden Motorräder bis 125 ccm
16
bei Diebstahl oder Verlust des Führerscheins bei Ungültigkeit des alten Führerscheins (zB Unleserlichkeit, Unkenntlichkeit des Fotos)
17
Reaktionsweg + Bremsweg=Anhalteweg
18
Ein Kfz legt bei 60 km/h 18 Meter in der Sekunde zurück. (60/10x3=18 Meter)
19
der Anhalteweg darf nicht größer sein, als die halbe Sichtweite
20
Geschwindigkeit / 10 Geschwindigkeit / 10
21
Geschwindigkeit / 10 X 3
22
bei erhöhter Gefahr z.B.: Glatteis, LKW mit schlecht ungesicherter Ladung und hinter einspurigen Fahrzeugen
23
Beleuchtungen, Bereifung, Bremsen, Lenkung, Kennzeichentafeln, Wasser, Öl, Blinker, Bremslichter, Pickerl (§57a)
24
Führerschein, Taxilenkerausweis, Zulassungsschein Der Lenker muss bei Fahrten alle Dokumente mitführen.
25
nein
26
bei der Polizei eine Verlustanzeige erstatten, man darf mit dieser Anzeige 4 Wochen fahren, Antrag auf Ausstellung eines Duplikates (Verkehrsamt)
27
bei der Polizei eine Verlustanzeige erstatten, man darf mit dieser Anzeige eine Woche fahren, Antrag auf Ausstellung eines Duplikates (Versicherung)
28
In jedem Kfz (einspurig und mehrspurig) muss auf allen Fahrten ein Verbandzeug mitgeführt werden.
29
mit Zustimmung des Zulassungsbesitzers, sofern der Dritte einen gültigen Führerschein für das jeweilige KFZ hat
30
Die Lenkvorrichtung des abzuschleppenden Fahrzeuges ist ausreichend wirksam. Mindestens eine Bremsanlage des abzuschleppenden Fahrzeuges ist ausreichend wirksam.
31
Man darf KFG die Alarmblinkeinlage einschalten: wenn man andere vor Gefahren warnen möchte wenn andere durch das eigene Fahrzeug gefährdet sind bei Pannen beim Ein- und Aussteigen von Schülertransporten oder Mannschaftstransporten als optisches Notsignal des Taxis
32
Wird die Verkehrssicherheit durch die weitere Verwendung des Fahrzeuges gefährdet, so sind KFG bei Gefahr im Verzug der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln unverzüglich abzunehmen.
33
Abblendlicht
34
ohne Freisprechanlage und ohne Kopfhörer: NEIN mit Freisprechanlage: JA
35
Nein
36
bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen
37
jedes Kraftfahrzeug muss unbedingt eine Warnweste mitführen, die Warnkleidung muss im Auto mitgeführt werden und muss im Bedarfsfall (zB Unfall, Panne, Notfall) beim Verlassen des Fahrzeugs verwendet werden (Autobahn, Schnellstraße, Bundesstraße)
38
jederzeit
39
der Fahrzeughalter und der Lenker
40
ja (Lenkerauskunft)
41
Das Abschleppen von Kraftfahrzeugen, auch wenn diese nicht zugelassen sind, ist, wenn die Fahrzeuge nicht teilweise hochgehoben sind, nur zulässig, wenn a) ihre Lenkvorrichtung ausreichend wirksam ist, b) mindestens eine Bremsanlage ausreichend wirksam ist, c) sie gelenkt werden und d) ihre Verbindung mit dem Zugfahrzeug nicht länger als 8 m und anderen Straßenbenützern durch Lappen oder dergleichen gut erkennbar gemacht ist.
42
Nein, Reifen dürfen nicht gemischt werden. Es muss die gleiche Bauart und Tiefe haben. Eine Kombination aus Diagonal- und Radialreifen ist in Österreich generell verboten.
43
Wenn beim Lenken von Kraftfahrzeugen 1. die Verkehrssicherheit insbesondere durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr oder durch Trunkenheit oder einen durch Suchtmittel oder durch Medikamente beeinträchtigten Zustand gefährden wird, oder 2. sich wegen der erleichternden Umstände, die beim Lenken von Kraftfahrzeugen gegeben sind, sonstiger schwerer strafbarer Handlungen schuldig machen wird.
44
grobes, rücksichtsloses und verkehrswidriges Handeln, wenn einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen und dieser dadurch gefährdet wird, gefährliches Überholen, Missachtung der Vorschriften am Zebrastreifen
45
Führerschein oder Lenkerberechtigung der jeweiligen Klasse
46
Die Lenkvorrichtung muss in Ordnung sein.
Taxischein Block A Teil 1
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23問 • 1年前12. FRIEDHÖFE
12. FRIEDHÖFE
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1
1,6 mm
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Radialreifen 4 mm, Diagonalreifen 5 mm
3
1. November bis 15. April
4
3 Kinder
5
Das Fernlicht ist erlaubt: 1. bei Dämmerung oder Dunkelheit, wenn es die Witterung erfordert 2. wenn schneller als 50 km/h erlaubt sind 3. bei Verwendung niemand geblendet wird (auf der Autobahn und auf Freilandstraßen) 4. wenn die Straßenbeleuchtung nicht ausreichend ist 5. kann als optisches Warnzeichen verwendet werden (die klassische Lichthupe)
6
Abblendlicht, Nebelscheinwerfer oder beide gemeinsam
7
Die Nebelschlussleuchte wird bei starker Sichtbehinderung (Regen, Schneefall oder Nebel) unter 100 m verwendet.
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Sie dürfen die Lichthupe nur verwenden, um andere Verkehrsteilnehmer zB. auf eine Gefahr oder ein Hindernis aufmerksam zu machen. (optisches Warnzeichen)
9
Taxifahrer sind von der Gurtpflicht befreit, wenn sie einen Fahrgast von nach transportieren.
10
Nein Ausnahme: Beifahrersitz
11
1. beim Einparken bzw. langsamen Rückwärtsfahren 2. Businsassen im Linienverkehr 3. für Fahrgäste von Omnibussen beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes 4. Fahrer von Einsatzfahrzeugen im Einsatz 5. bei der „Unmöglichkeit des bestimmungsgemäßen Gebrauches des Sicherheitsgurtes wegen der Körpergröße oder schwerster körperlicher Beeinträchtigung des Benützers“ 6. Taxifahrer
12
Nein
13
Wenn die Kennzeichentafel beschädigt ist, können Sie es einfach bei einer Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk austauschen.
14
Nach dem Verlust oder Diebstahl muss bei der Polizei oder bei der Behörde unverzüglich eine Verlust- oder Diebstahlanzeige gemacht werden (bis spätestens eine Woche danach). Nach Verlust der Kennzeichentafel können Ihnen von der Zulassungsstelle neue Kennzeichentafel zugewiesen werden. In der Zwischenzeit kann eine (selbstgebastelte) Ersatztafel verwendet werden. Diese Ersatztafel gilt gemeinsam mit der Anzeige maximal 1 Woche als Kennzeichenersatz. Die neue Kennzeichentafel muss innerhalb einer Woche nach Verlust oder Diebstahl beantragt werden.
15
maximal 8 Plätze außer dem Lenkerplatz Gesamtgewicht nicht mehr als 3500 kg (3,5t) Anhänger bis 750 kg,Gesamtgewicht nicht mehr als Zugfahrzeug nach 6 Fahrstunden Motorräder bis 125 ccm
16
bei Diebstahl oder Verlust des Führerscheins bei Ungültigkeit des alten Führerscheins (zB Unleserlichkeit, Unkenntlichkeit des Fotos)
17
Reaktionsweg + Bremsweg=Anhalteweg
18
Ein Kfz legt bei 60 km/h 18 Meter in der Sekunde zurück. (60/10x3=18 Meter)
19
der Anhalteweg darf nicht größer sein, als die halbe Sichtweite
20
Geschwindigkeit / 10 Geschwindigkeit / 10
21
Geschwindigkeit / 10 X 3
22
bei erhöhter Gefahr z.B.: Glatteis, LKW mit schlecht ungesicherter Ladung und hinter einspurigen Fahrzeugen
23
Beleuchtungen, Bereifung, Bremsen, Lenkung, Kennzeichentafeln, Wasser, Öl, Blinker, Bremslichter, Pickerl (§57a)
24
Führerschein, Taxilenkerausweis, Zulassungsschein Der Lenker muss bei Fahrten alle Dokumente mitführen.
25
nein
26
bei der Polizei eine Verlustanzeige erstatten, man darf mit dieser Anzeige 4 Wochen fahren, Antrag auf Ausstellung eines Duplikates (Verkehrsamt)
27
bei der Polizei eine Verlustanzeige erstatten, man darf mit dieser Anzeige eine Woche fahren, Antrag auf Ausstellung eines Duplikates (Versicherung)
28
In jedem Kfz (einspurig und mehrspurig) muss auf allen Fahrten ein Verbandzeug mitgeführt werden.
29
mit Zustimmung des Zulassungsbesitzers, sofern der Dritte einen gültigen Führerschein für das jeweilige KFZ hat
30
Die Lenkvorrichtung des abzuschleppenden Fahrzeuges ist ausreichend wirksam. Mindestens eine Bremsanlage des abzuschleppenden Fahrzeuges ist ausreichend wirksam.
31
Man darf KFG die Alarmblinkeinlage einschalten: wenn man andere vor Gefahren warnen möchte wenn andere durch das eigene Fahrzeug gefährdet sind bei Pannen beim Ein- und Aussteigen von Schülertransporten oder Mannschaftstransporten als optisches Notsignal des Taxis
32
Wird die Verkehrssicherheit durch die weitere Verwendung des Fahrzeuges gefährdet, so sind KFG bei Gefahr im Verzug der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln unverzüglich abzunehmen.
33
Abblendlicht
34
ohne Freisprechanlage und ohne Kopfhörer: NEIN mit Freisprechanlage: JA
35
Nein
36
bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen
37
jedes Kraftfahrzeug muss unbedingt eine Warnweste mitführen, die Warnkleidung muss im Auto mitgeführt werden und muss im Bedarfsfall (zB Unfall, Panne, Notfall) beim Verlassen des Fahrzeugs verwendet werden (Autobahn, Schnellstraße, Bundesstraße)
38
jederzeit
39
der Fahrzeughalter und der Lenker
40
ja (Lenkerauskunft)
41
Das Abschleppen von Kraftfahrzeugen, auch wenn diese nicht zugelassen sind, ist, wenn die Fahrzeuge nicht teilweise hochgehoben sind, nur zulässig, wenn a) ihre Lenkvorrichtung ausreichend wirksam ist, b) mindestens eine Bremsanlage ausreichend wirksam ist, c) sie gelenkt werden und d) ihre Verbindung mit dem Zugfahrzeug nicht länger als 8 m und anderen Straßenbenützern durch Lappen oder dergleichen gut erkennbar gemacht ist.
42
Nein, Reifen dürfen nicht gemischt werden. Es muss die gleiche Bauart und Tiefe haben. Eine Kombination aus Diagonal- und Radialreifen ist in Österreich generell verboten.
43
Wenn beim Lenken von Kraftfahrzeugen 1. die Verkehrssicherheit insbesondere durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr oder durch Trunkenheit oder einen durch Suchtmittel oder durch Medikamente beeinträchtigten Zustand gefährden wird, oder 2. sich wegen der erleichternden Umstände, die beim Lenken von Kraftfahrzeugen gegeben sind, sonstiger schwerer strafbarer Handlungen schuldig machen wird.
44
grobes, rücksichtsloses und verkehrswidriges Handeln, wenn einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen und dieser dadurch gefährdet wird, gefährliches Überholen, Missachtung der Vorschriften am Zebrastreifen
45
Führerschein oder Lenkerberechtigung der jeweiligen Klasse
46
Die Lenkvorrichtung muss in Ordnung sein.