問題一覧
1
Ein Arbeitsvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen von Dienstgeber und Dienstnehmer zustande. Beide Vertragsparteien unterschreiben einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Ein Dienstzettel muss ausgehändigt werden.
2
Arbeitspflicht, Sorgfaltspflicht, Haftpflicht, Treuepflicht, Weisungspflicht
3
Anmeldepflicht, Fürsorgepflicht, Entgeltzahlungspflicht, Anspruch auf Urlaub
4
Die Sozialversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pensionsversicherung
5
Urlaubsgeld, Pensionsgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld
6
Der Arbeitnehmer hat keine Unfall-, Pensions-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung.
7
Kündigung, vorzeitiger Austritt, einvernehmliche Auflösung, Zeitablauf
8
Kündigung, Entlassung, einvernehmliche Auflösung, Zeitablauf, Auflösung innerhalb der Probezeit, Tod
9
Der Arbeitgeber löst mit einer Arbeitgeberkündigung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis auf. Wenn eine Kündigungsmöglichkeit zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer vereinbart wurde, können Arbeitsverhältnisse während der Befristung gekündigt werden.
10
die sofortige („fristlose“) Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, kann mündlich oder schriftlich erfolgen, kann vom Arbeitgeber nicht einseitig zurückgenommen werden, der Arbeitgeber muss die Entlassung aussprechen, ein wichtiger Grund muss vorliegen
11
Sofortige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer bzw die Arbeitnehmerin. Berechtiger Austritt -> ein Austrittsgrund liegt vor Unberechtiger Austritt -> kein Austrittsgrund liegt vor
12
das Dienstverhältnis wird zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einigen sich
13
Ein befristetes Dienstverhältnis endet von selbst durch Zeitablauf zB. Saisonarbeiter.
14
Arbeits- und Sozialgericht oder Arbeiterkammer
15
Mindestlohn, Entgelt, Probezeit, Abfertigung, Überstunden, Sonderzahlungen (Weihnachts-und Urlaubsgeld), Kündigungsfrist, Lenkzeit, Urlaub, Ansprüche bei Arbeitsverhinderung
16
Arbeitsvertrag: wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeschlossen, er kann somit freie Vereinbarungen enthalten Kollektivvertrag: wird zwischen der Wirtschaftskammer Österreich und der Gewerkschaft VIDA abgeschlossen und regelt zB. den Mindestlohn, erschafft Mindeststandards z.B.: bei der Entlohnung, Arbeitszeit, Probezeit und Taggeld für alle Arbeitnehmer einer Branche
17
Wirtschaftskammer Österreich und die österreichische Gewerkschaft VIDA
18
Mindestlohn € 1880
19
fachlich: für Unternehmen des Taxi- und MW-Gewerbes räumlich: für ganz Österreich persönlich: für alle Arbeiter, die bei einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen in Österreich beschäftigt sind
20
Das Dienstverhältnis kann während des 1. Monats jederzeit ohne Einhaltung von Kündigungsfrist beendet werden.
21
Bremsen, Profiltiefe, Lichtanlage, Reifendruck, Ölstand prüfen, Warnweste, Kühlmittelstand, Tarifauszug, Taxameter (Funktionstüchtigkeit), Betriebsordnung, Pickerl, Stadtplan, Unfallbericht-Formular, Amtliches Wiener Straßenverzeichnis, Rechnung
22
pro Tag maximal 12 Stunden pro Woche maximal 55 bis 60 Stunden
23
Lenkzeit: pro Tag maximal 9 Stunden, zweimal in der Woche dürfen 10 Stunden, pro Woche maximal 56 Stunden
24
tägliche Ruhezeit: 11 Stunden, Verkürzung auf 10 Stunden möglich
25
bis zu 1. Dienstjahr -> 3/4 Brutto-KV-Mindestlohn ab dem 2. Dienstjahr -> 1Brutto-KV-Mindestlohn oder Aliquote
26
Nein, es ist nicht zulässig.
27
Nein, da im Kollektivvertrag nur die Mindesterfordernisse geregelt sind
28
Arbeitsinspektorat
29
Eine Verantwortung in Form einer Haftpflicht besteht erst bei einer schuldhaften Nichterfüllung der Arbeitspflicht bzw. bei einer schuldhaften Nichtbefolgung der Sorgfaltspflicht. Ist im Dienstnehmerhaftpflichtgesetz geregelt.
Taxischein Block A Teil 1
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Jobandeep Sandhu · 99問 · 1年前Taxischein Block A Teil 1
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Jobandeep Sandhu · 99問 · 1年前Taxischein Block A Teil 2
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99問 • 1年前Taxischein Block A Teil 3
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Jobandeep Sandhu · 100問 · 1年前Taxischein Block A Teil 3
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100問 • 1年前Taxischein Block A Teil 4
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Jobandeep Sandhu · 82問 · 1年前Taxischein Block A Teil 4
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Jobandeep Sandhu · 100問 · 1年前Taxischein Block A
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1
Ein Arbeitsvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen von Dienstgeber und Dienstnehmer zustande. Beide Vertragsparteien unterschreiben einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Ein Dienstzettel muss ausgehändigt werden.
2
Arbeitspflicht, Sorgfaltspflicht, Haftpflicht, Treuepflicht, Weisungspflicht
3
Anmeldepflicht, Fürsorgepflicht, Entgeltzahlungspflicht, Anspruch auf Urlaub
4
Die Sozialversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pensionsversicherung
5
Urlaubsgeld, Pensionsgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld
6
Der Arbeitnehmer hat keine Unfall-, Pensions-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung.
7
Kündigung, vorzeitiger Austritt, einvernehmliche Auflösung, Zeitablauf
8
Kündigung, Entlassung, einvernehmliche Auflösung, Zeitablauf, Auflösung innerhalb der Probezeit, Tod
9
Der Arbeitgeber löst mit einer Arbeitgeberkündigung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis auf. Wenn eine Kündigungsmöglichkeit zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer vereinbart wurde, können Arbeitsverhältnisse während der Befristung gekündigt werden.
10
die sofortige („fristlose“) Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, kann mündlich oder schriftlich erfolgen, kann vom Arbeitgeber nicht einseitig zurückgenommen werden, der Arbeitgeber muss die Entlassung aussprechen, ein wichtiger Grund muss vorliegen
11
Sofortige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer bzw die Arbeitnehmerin. Berechtiger Austritt -> ein Austrittsgrund liegt vor Unberechtiger Austritt -> kein Austrittsgrund liegt vor
12
das Dienstverhältnis wird zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einigen sich
13
Ein befristetes Dienstverhältnis endet von selbst durch Zeitablauf zB. Saisonarbeiter.
14
Arbeits- und Sozialgericht oder Arbeiterkammer
15
Mindestlohn, Entgelt, Probezeit, Abfertigung, Überstunden, Sonderzahlungen (Weihnachts-und Urlaubsgeld), Kündigungsfrist, Lenkzeit, Urlaub, Ansprüche bei Arbeitsverhinderung
16
Arbeitsvertrag: wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeschlossen, er kann somit freie Vereinbarungen enthalten Kollektivvertrag: wird zwischen der Wirtschaftskammer Österreich und der Gewerkschaft VIDA abgeschlossen und regelt zB. den Mindestlohn, erschafft Mindeststandards z.B.: bei der Entlohnung, Arbeitszeit, Probezeit und Taggeld für alle Arbeitnehmer einer Branche
17
Wirtschaftskammer Österreich und die österreichische Gewerkschaft VIDA
18
Mindestlohn € 1880
19
fachlich: für Unternehmen des Taxi- und MW-Gewerbes räumlich: für ganz Österreich persönlich: für alle Arbeiter, die bei einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen in Österreich beschäftigt sind
20
Das Dienstverhältnis kann während des 1. Monats jederzeit ohne Einhaltung von Kündigungsfrist beendet werden.
21
Bremsen, Profiltiefe, Lichtanlage, Reifendruck, Ölstand prüfen, Warnweste, Kühlmittelstand, Tarifauszug, Taxameter (Funktionstüchtigkeit), Betriebsordnung, Pickerl, Stadtplan, Unfallbericht-Formular, Amtliches Wiener Straßenverzeichnis, Rechnung
22
pro Tag maximal 12 Stunden pro Woche maximal 55 bis 60 Stunden
23
Lenkzeit: pro Tag maximal 9 Stunden, zweimal in der Woche dürfen 10 Stunden, pro Woche maximal 56 Stunden
24
tägliche Ruhezeit: 11 Stunden, Verkürzung auf 10 Stunden möglich
25
bis zu 1. Dienstjahr -> 3/4 Brutto-KV-Mindestlohn ab dem 2. Dienstjahr -> 1Brutto-KV-Mindestlohn oder Aliquote
26
Nein, es ist nicht zulässig.
27
Nein, da im Kollektivvertrag nur die Mindesterfordernisse geregelt sind
28
Arbeitsinspektorat
29
Eine Verantwortung in Form einer Haftpflicht besteht erst bei einer schuldhaften Nichterfüllung der Arbeitspflicht bzw. bei einer schuldhaften Nichtbefolgung der Sorgfaltspflicht. Ist im Dienstnehmerhaftpflichtgesetz geregelt.