問題一覧
1
Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer unverzüglich vor Arbeitsbeginn bei der zuständigen ÖGK anmelden, danach den Taxischlüssel übergeben.
2
- bis 1 Monat -> keine Frist - mehr als 1 Monat bis zu 1 Jahr -> 1 Woche - mehr als 1 Jahr -> 2 Wochen
3
aus gesundheitlichen Gründen, körperliche oder sexuelle Belästigung, beleidigende Äußerungen, der Unternehmer benachteiligt den Dienstnehmer
4
Betrug, Trunksucht, Fälschung von Urkunden, Führerscheinentzug, Taxischeinentzug, Bedrohung des Dienstgebers
5
Unter Kündigungsfrist wird der Zeitraum zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses verstanden. Unter Kündigungstermin versteht man den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. (Tag der endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses)
6
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Dienstgeber, Dienstnehmer
7
länger als 3 Werktage
8
Nein, es ist nicht möglich
9
Der Dienstzettel ist eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Lohn, Urlaub, Arbeitszeit, Dienstort
10
Arbeiterkammer oder Arbeits- und Sozialgericht
11
Der Urlaubsanspruch entsteht in den ersten 6 Monaten des ersten Arbeitsjahres im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit. Nach 6 Monaten ist voller Urlaubsanspruch gegeben.
12
Niederkunft der Ehegattin, bei eigener Eheschließung, Tod des Ehegatten, Tod der Eltern, bei Wohnungswechsel, Teilnahme an der Beerdigung von Geschwistern oder Großeltern
13
24 Stunden vor dem Dienstbeginn/Arbeitsbeginn
14
zwischen 00:00 Uhr und 04:00 Uhr
15
Ansprüche aus einem Dienstverhältnis sind innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit eingeschrieben geltend zu machen.
16
bei einem unberechtigten Austritt des Dienstnehmers oder bei einer Entlassung
17
Nein
18
Das Taggeld beträgt € 10,- pro Kalendertag, sofern die Fahrtätigkeit länger als 3 Stunden dauert.
19
Als Abgeltung für den erhöhten Lebensaufwand bei Fahrtätigkeit oder Dienstleistungen außerhalb des Dienstortes werden Tages- und Nächtigungsgelder gewährt. Dauert die Fahrtätigkeit mehr als drei Stunden, gebührt für jede angefangene Stunde 1/12 des Tagesgeldes. Bis drei Stunden Fahrtätigkeit gebührt kein Tagesgeld. Für jeden Kalendertag gebührt maximal 1 Tagsatz (€10).
20
bei leicht behebbaren Mängeln soll der Lenker den Mangel beheben, bei unbehebbaren Mängeln unverzüglich den Dienstgeber bzw. das Unternehmen verständigen (oder den Notruf betätigen)
21
Unfallberichtsformular, Lichtanlage, Reifen, Pickerl, Bremsanlage, Ölstand, Kühlwasserstand, Funktionstüchtigkeit des Taxameters, Warnweste, Pannendreieck, Zulassungsschein, Unterlagen (gewerberechtliche Vorschriften)
22
Der Lenker ist bei sonstiger Haftung verpflichtet, den Verlust oder den Entzug der Lenkberechtigung dem Dienstgeber unverzüglich zu melden. Bei der Magistrat eine Verlustanzeige erstatten, mit dieser Anzeige kann der Lenker 4 Wochen fahren. Sie müssen einen Antrag auf Ausstellung eines Führerscheinduplikates stellen.
23
Mängel, die vom Lenker nicht sofort behoben werden können, sind dem Dienstgeber zu melden. Der Lenker darf das Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn er vom Dienstgeber eine schriftliche Erlaubnis hat.
24
Kommt es zu einem Verkehrsunfall, haben Unfallbeteiligte sofort anzuhalten und die nächste Polizeidienststelle zu verständigen. Die Unfallstelle ist entsprechend abzusichern und die Unfallbeteiligten haben an der Feststellung des Unfallhergangs mitzuwirken
25
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, entsprechend der 55-Stunden-Woche unter Berücksichtigung des Arbeitsruhegesetzes mindestens 2-mal pro Monat auch an Sonn- und Feiertagen seinen Dienst zu verrichten.
26
Nach einer Lenkzeit von höchstens vier Stunden ist eine Lenkpause von mindestens 30 Minuten einzulegen.
27
Für jede Überstunde ist ein Zuschlag in der Höhe von 50 Prozent zu bezahlen.
28
jede Woche 1 Tag
29
nein
30
Ja!! Innerhalb Wien ist es verpflichtet mit dem Taxameter zu fahren. Bei nicht eingeschaltetem Taxameter liegt ein Entlassungsgrund Fristlos vor.
Taxischein Block A Teil 1
Taxischein Block A Teil 1
Jobandeep Sandhu · 99問 · 1年前Taxischein Block A Teil 1
Taxischein Block A Teil 1
99問 • 1年前Taxischein Block A Teil 2
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Jobandeep Sandhu · 99問 · 1年前Taxischein Block A Teil 2
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99問 • 1年前Taxischein Block A Teil 3
Taxischein Block A Teil 3
Jobandeep Sandhu · 100問 · 1年前Taxischein Block A Teil 3
Taxischein Block A Teil 3
100問 • 1年前Taxischein Block A Teil 4
Taxischein Block A Teil 4
Jobandeep Sandhu · 82問 · 1年前Taxischein Block A Teil 4
Taxischein Block A Teil 4
82問 • 1年前Taxischein Block A
Taxischein Block A
Jobandeep Sandhu · 100問 · 1年前Taxischein Block A
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100問 • 1年前1.Regierungsgebäude
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Jobandeep Sandhu · 16問 · 1年前1.Regierungsgebäude
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Jobandeep Sandhu · 9問 · 1年前2. GERICHTSGEBÄUDE
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Jobandeep Sandhu · 20問 · 1年前8.MAGISTRATISCHE BEZIRKSÄMTER
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Jobandeep Sandhu · 15問 · 1年前10. KAFFEEHÄUSER
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15問 • 1年前11. BEZIRKSNAMEN
11. BEZIRKSNAMEN
Jobandeep Sandhu · 23問 · 1年前11. BEZIRKSNAMEN
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12. FRIEDHÖFE
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1
Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer unverzüglich vor Arbeitsbeginn bei der zuständigen ÖGK anmelden, danach den Taxischlüssel übergeben.
2
- bis 1 Monat -> keine Frist - mehr als 1 Monat bis zu 1 Jahr -> 1 Woche - mehr als 1 Jahr -> 2 Wochen
3
aus gesundheitlichen Gründen, körperliche oder sexuelle Belästigung, beleidigende Äußerungen, der Unternehmer benachteiligt den Dienstnehmer
4
Betrug, Trunksucht, Fälschung von Urkunden, Führerscheinentzug, Taxischeinentzug, Bedrohung des Dienstgebers
5
Unter Kündigungsfrist wird der Zeitraum zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses verstanden. Unter Kündigungstermin versteht man den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. (Tag der endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses)
6
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Dienstgeber, Dienstnehmer
7
länger als 3 Werktage
8
Nein, es ist nicht möglich
9
Der Dienstzettel ist eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Lohn, Urlaub, Arbeitszeit, Dienstort
10
Arbeiterkammer oder Arbeits- und Sozialgericht
11
Der Urlaubsanspruch entsteht in den ersten 6 Monaten des ersten Arbeitsjahres im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit. Nach 6 Monaten ist voller Urlaubsanspruch gegeben.
12
Niederkunft der Ehegattin, bei eigener Eheschließung, Tod des Ehegatten, Tod der Eltern, bei Wohnungswechsel, Teilnahme an der Beerdigung von Geschwistern oder Großeltern
13
24 Stunden vor dem Dienstbeginn/Arbeitsbeginn
14
zwischen 00:00 Uhr und 04:00 Uhr
15
Ansprüche aus einem Dienstverhältnis sind innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit eingeschrieben geltend zu machen.
16
bei einem unberechtigten Austritt des Dienstnehmers oder bei einer Entlassung
17
Nein
18
Das Taggeld beträgt € 10,- pro Kalendertag, sofern die Fahrtätigkeit länger als 3 Stunden dauert.
19
Als Abgeltung für den erhöhten Lebensaufwand bei Fahrtätigkeit oder Dienstleistungen außerhalb des Dienstortes werden Tages- und Nächtigungsgelder gewährt. Dauert die Fahrtätigkeit mehr als drei Stunden, gebührt für jede angefangene Stunde 1/12 des Tagesgeldes. Bis drei Stunden Fahrtätigkeit gebührt kein Tagesgeld. Für jeden Kalendertag gebührt maximal 1 Tagsatz (€10).
20
bei leicht behebbaren Mängeln soll der Lenker den Mangel beheben, bei unbehebbaren Mängeln unverzüglich den Dienstgeber bzw. das Unternehmen verständigen (oder den Notruf betätigen)
21
Unfallberichtsformular, Lichtanlage, Reifen, Pickerl, Bremsanlage, Ölstand, Kühlwasserstand, Funktionstüchtigkeit des Taxameters, Warnweste, Pannendreieck, Zulassungsschein, Unterlagen (gewerberechtliche Vorschriften)
22
Der Lenker ist bei sonstiger Haftung verpflichtet, den Verlust oder den Entzug der Lenkberechtigung dem Dienstgeber unverzüglich zu melden. Bei der Magistrat eine Verlustanzeige erstatten, mit dieser Anzeige kann der Lenker 4 Wochen fahren. Sie müssen einen Antrag auf Ausstellung eines Führerscheinduplikates stellen.
23
Mängel, die vom Lenker nicht sofort behoben werden können, sind dem Dienstgeber zu melden. Der Lenker darf das Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn er vom Dienstgeber eine schriftliche Erlaubnis hat.
24
Kommt es zu einem Verkehrsunfall, haben Unfallbeteiligte sofort anzuhalten und die nächste Polizeidienststelle zu verständigen. Die Unfallstelle ist entsprechend abzusichern und die Unfallbeteiligten haben an der Feststellung des Unfallhergangs mitzuwirken
25
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, entsprechend der 55-Stunden-Woche unter Berücksichtigung des Arbeitsruhegesetzes mindestens 2-mal pro Monat auch an Sonn- und Feiertagen seinen Dienst zu verrichten.
26
Nach einer Lenkzeit von höchstens vier Stunden ist eine Lenkpause von mindestens 30 Minuten einzulegen.
27
Für jede Überstunde ist ein Zuschlag in der Höhe von 50 Prozent zu bezahlen.
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jede Woche 1 Tag
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nein
30
Ja!! Innerhalb Wien ist es verpflichtet mit dem Taxameter zu fahren. Bei nicht eingeschaltetem Taxameter liegt ein Entlassungsgrund Fristlos vor.