Einführung in das Recht
問題一覧
1
Das Recht ordnet verbindlich mit dem Ziel der Gerechtigkeit das äußere Verhalten der Menschen.
2
1. Ordnungs- und Organisationsfunktion 2. Gerechtigkeitsfunktion 3. Friedensfunktion
3
Die Rechtsordnung ist die Gesamtheit der Rechtsnormen eines Staatsvolkes. Sie umfasst alle schriftlich und mündlich überlieferten Rechtsgrundsätze und Rechtsnormen, die für das Zusammenleben innerhalb der menschlichen Gesellschaft von Bedeutung sein können. Damit stellt sie eine verbindliche Ordnung und eine Regelung für das äußere Verhalten von Menschen dar.
4
- Staatsmacht - Staatsgebiet - Staatsvolk
5
- Verbot - Erlaubnis - Gebot - Freistellung
6
- geschriebenen Recht - ungeschriebenen Recht - Richterrecht
7
Das Naturrecht gehört zum ungeschriebenen Recht. Beim Naturrecht geht man davon aus, dass es Normen gibt die man nicht ändern kann und alle Gesetze überlagern. Beispiele dafür sind das Recht auf Wasser, Nahrung, das Recht auf Leben (Art.2 Abs.2 S.1 GG) und das Elternrecht (Art.6 Abs.2 GG).
8
Art.80 Abs.1 GG ( Abschreiben)
9
Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsquellen, weil sie nicht das Rechtverhältnis der Personen gegenüber den Behörden regeln, sondern sie betreffen ausschließlich den innerdienstlichen Bereich der Behörden. Nur die Verwaltung muss sich an sie halten, sie haben aber keine rechtliche Wirkung nach außen.
10
Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
11
Natürliche Personen sind alle Menschen, egal wie alt sie sind und welches Geschlecht sie haben. Juristische Personen sind Vereinigungen von Personen bzw. Vermögensmassen, denen durch ein Gesetz eine eigene Rechtspersönlichkeit verliehen worden ist.
12
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig und vollwirksam vorzunehmen, d.h, wirksame Willenserklärungen abzugeben.
13
Rechtssubjekte sind Träger von Rechten und Pflichten. Rechtssubjekte kann man in juristische Personen, rechtsfähige Personenvereinigungen und natürliche Personen einteilen. Die juristischen Personen kann man in juristische Personen des Privatrechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts einteilen.
14
1. Völkerrecht, Unionsrecht und nationales Recht 2. Materielles und formelles Recht 3. Privates Recht und öffentliches Recht
15
Das Völkerrecht wird auch als internationales Recht bezeichnet. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Staaten. Der Inhalt des Völkerrechts ist nicht in einem abgeschlossenen Gesetzeswerk festgelegt, sondern es ergibt sich hauptsächlich aus den internationalen Verträgen. Es gibt zum Beispiel völkerrechtliche Verträge (Art.59 Abs.2 GG) und allgemeine Regeln des Völkerrechts (Art.25 GG).
16
Das Unionsrecht wird auch als supranationales Recht bezeichnet. Es wird zwischen primärem (grundlegendem) und sekundärem (abgeleitetem) Unionsrecht unterschieden.
17
Zum Privatrecht gehören die beiden Rechtsgebiete Bürgerliches Recht und Handels- und Wirtschaftsrecht. Zum öffentlichen Recht gehören die beiden Rechtsgebiete Steuerrecht und Strafrecht.
18
Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der einzelnen Staatsbürger untereinander oder auch mit anderen Personen im Rechtsverkehr. Es basiert auf dem Prinzip der Gleichordnung, das heißt die am Rechtverhältnis beteiligten Personen stehen sich als gleichberechtigte Parteien gegenüber. Das öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu den einzelnen Staatsbürger, die Organisation des Staates sowie das Verhältnis der Inhaber der öffentlichen Gewalt zueinander. Es basiert auf dem Prinzip der Über- und Unterordnung der am Rechtverhältnis beteiligten Personen.
19
Eine Rechtsnorm ist die einzelne rechtliche Sollensanforderung an die Mitglieder einer Rechtsgemeinschaft. Sie besteht in der Regel aus einem Tatbestand und einer Rechtsfolge.
問題一覧
1
Das Recht ordnet verbindlich mit dem Ziel der Gerechtigkeit das äußere Verhalten der Menschen.
2
1. Ordnungs- und Organisationsfunktion 2. Gerechtigkeitsfunktion 3. Friedensfunktion
3
Die Rechtsordnung ist die Gesamtheit der Rechtsnormen eines Staatsvolkes. Sie umfasst alle schriftlich und mündlich überlieferten Rechtsgrundsätze und Rechtsnormen, die für das Zusammenleben innerhalb der menschlichen Gesellschaft von Bedeutung sein können. Damit stellt sie eine verbindliche Ordnung und eine Regelung für das äußere Verhalten von Menschen dar.
4
- Staatsmacht - Staatsgebiet - Staatsvolk
5
- Verbot - Erlaubnis - Gebot - Freistellung
6
- geschriebenen Recht - ungeschriebenen Recht - Richterrecht
7
Das Naturrecht gehört zum ungeschriebenen Recht. Beim Naturrecht geht man davon aus, dass es Normen gibt die man nicht ändern kann und alle Gesetze überlagern. Beispiele dafür sind das Recht auf Wasser, Nahrung, das Recht auf Leben (Art.2 Abs.2 S.1 GG) und das Elternrecht (Art.6 Abs.2 GG).
8
Art.80 Abs.1 GG ( Abschreiben)
9
Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsquellen, weil sie nicht das Rechtverhältnis der Personen gegenüber den Behörden regeln, sondern sie betreffen ausschließlich den innerdienstlichen Bereich der Behörden. Nur die Verwaltung muss sich an sie halten, sie haben aber keine rechtliche Wirkung nach außen.
10
Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
11
Natürliche Personen sind alle Menschen, egal wie alt sie sind und welches Geschlecht sie haben. Juristische Personen sind Vereinigungen von Personen bzw. Vermögensmassen, denen durch ein Gesetz eine eigene Rechtspersönlichkeit verliehen worden ist.
12
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig und vollwirksam vorzunehmen, d.h, wirksame Willenserklärungen abzugeben.
13
Rechtssubjekte sind Träger von Rechten und Pflichten. Rechtssubjekte kann man in juristische Personen, rechtsfähige Personenvereinigungen und natürliche Personen einteilen. Die juristischen Personen kann man in juristische Personen des Privatrechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts einteilen.
14
1. Völkerrecht, Unionsrecht und nationales Recht 2. Materielles und formelles Recht 3. Privates Recht und öffentliches Recht
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Das Völkerrecht wird auch als internationales Recht bezeichnet. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Staaten. Der Inhalt des Völkerrechts ist nicht in einem abgeschlossenen Gesetzeswerk festgelegt, sondern es ergibt sich hauptsächlich aus den internationalen Verträgen. Es gibt zum Beispiel völkerrechtliche Verträge (Art.59 Abs.2 GG) und allgemeine Regeln des Völkerrechts (Art.25 GG).
16
Das Unionsrecht wird auch als supranationales Recht bezeichnet. Es wird zwischen primärem (grundlegendem) und sekundärem (abgeleitetem) Unionsrecht unterschieden.
17
Zum Privatrecht gehören die beiden Rechtsgebiete Bürgerliches Recht und Handels- und Wirtschaftsrecht. Zum öffentlichen Recht gehören die beiden Rechtsgebiete Steuerrecht und Strafrecht.
18
Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der einzelnen Staatsbürger untereinander oder auch mit anderen Personen im Rechtsverkehr. Es basiert auf dem Prinzip der Gleichordnung, das heißt die am Rechtverhältnis beteiligten Personen stehen sich als gleichberechtigte Parteien gegenüber. Das öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu den einzelnen Staatsbürger, die Organisation des Staates sowie das Verhältnis der Inhaber der öffentlichen Gewalt zueinander. Es basiert auf dem Prinzip der Über- und Unterordnung der am Rechtverhältnis beteiligten Personen.
19
Eine Rechtsnorm ist die einzelne rechtliche Sollensanforderung an die Mitglieder einer Rechtsgemeinschaft. Sie besteht in der Regel aus einem Tatbestand und einer Rechtsfolge.