Einführung in das Recht

Einführung in das Recht
19問 • 1年前
  • Kyr o
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    問題一覧

  • 1

    Nennen Sie die Begriffsbestimmung für den Begriff ,,Recht".

    Das Recht ordnet verbindlich mit dem Ziel der Gerechtigkeit das äußere Verhalten der Menschen.

  • 2

    Nennen Sie die Grundfunktionen, die das Recht zu erfüllen hat

    1. Ordnungs- und Organisationsfunktion 2. Gerechtigkeitsfunktion 3. Friedensfunktion

  • 3

    Beschreiben Sie, was man unter einer Rechtsordnung versteht

    Die Rechtsordnung ist die Gesamtheit der Rechtsnormen eines Staatsvolkes. Sie umfasst alle schriftlich und mündlich überlieferten Rechtsgrundsätze und Rechtsnormen, die für das Zusammenleben innerhalb der menschlichen Gesellschaft von Bedeutung sein können. Damit stellt sie eine verbindliche Ordnung und eine Regelung für das äußere Verhalten von Menschen dar.

  • 4

    Nennen Sie die drei Vorraussetzungen für eine Rechtsordnung

    - Staatsmacht - Staatsgebiet - Staatsvolk

  • 5

    Nennen Sie die vier Grundtypen von Rechtsnormen.

    - Verbot - Erlaubnis - Gebot - Freistellung

  • 6

    Nennen Sie die Rechtsquellen, die grundsätzlich unterschieden werden.

    - geschriebenen Recht - ungeschriebenen Recht - Richterrecht

  • 7

    Beschreiben Sie, was unter dem Naturrecht verstanden wird und nennen Sie Beispiele.

    Das Naturrecht gehört zum ungeschriebenen Recht. Beim Naturrecht geht man davon aus, dass es Normen gibt die man nicht ändern kann und alle Gesetze überlagern. Beispiele dafür sind das Recht auf Wasser, Nahrung, das Recht auf Leben (Art.2 Abs.2 S.1 GG) und das Elternrecht (Art.6 Abs.2 GG).

  • 8

    Beschreiben Sie, wie Rechtsverordnungen entstehen.

    Art.80 Abs.1 GG ( Abschreiben)

  • 9

    Beschreiben Sie, warum Verwaltungsvorschriften keine Rechtsquellen sind.

    Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsquellen, weil sie nicht das Rechtverhältnis der Personen gegenüber den Behörden regeln, sondern sie betreffen ausschließlich den innerdienstlichen Bereich der Behörden. Nur die Verwaltung muss sich an sie halten, sie haben aber keine rechtliche Wirkung nach außen.

  • 10

    Nennen Sie die Begriffsbestimmung für den Begriff der ,,Rechtsfähigkeit".

    Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

  • 11

    Nennen Sie, die Begriffsbestimmung für die Begriffe ,,natürliche Personen" und ,,juristische Personen".

    Natürliche Personen sind alle Menschen, egal wie alt sie sind und welches Geschlecht sie haben. Juristische Personen sind Vereinigungen von Personen bzw. Vermögensmassen, denen durch ein Gesetz eine eigene Rechtspersönlichkeit verliehen worden ist.

  • 12

    Nennen Sie die Definition für den Begriff ,,Geschäftsfähigkeit".

    Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig und vollwirksam vorzunehmen, d.h, wirksame Willenserklärungen abzugeben.

  • 13

    Nennen Sie die Begriffsbestimmung für den Begriff ,,Rechtssubjekte". Beschreiben Sie die möglichen Unterteilungen der Rechtssubjekte.

    Rechtssubjekte sind Träger von Rechten und Pflichten. Rechtssubjekte kann man in juristische Personen, rechtsfähige Personenvereinigungen und natürliche Personen einteilen. Die juristischen Personen kann man in juristische Personen des Privatrechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts einteilen.

  • 14

    Nennen Sie die Einteilungen des Rechts.

    1. Völkerrecht, Unionsrecht und nationales Recht 2. Materielles und formelles Recht 3. Privates Recht und öffentliches Recht

  • 15

    Beschreiben Sie den Begriff des Völkerrechts und nennen Sie bitte Beispiele.

    Das Völkerrecht wird auch als internationales Recht bezeichnet. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Staaten. Der Inhalt des Völkerrechts ist nicht in einem abgeschlossenen Gesetzeswerk festgelegt, sondern es ergibt sich hauptsächlich aus den internationalen Verträgen. Es gibt zum Beispiel völkerrechtliche Verträge (Art.59 Abs.2 GG) und allgemeine Regeln des Völkerrechts (Art.25 GG).

  • 16

    Nennen Sie die andere mögliche Bezeichnung für den Begriff ,,Unionsrecht" und die beiden Unterteilungen des Unionsrecht.

    Das Unionsrecht wird auch als supranationales Recht bezeichnet. Es wird zwischen primärem (grundlegendem) und sekundärem (abgeleitetem) Unionsrecht unterschieden.

  • 17

    Nennen Sie zwei Beispiele für Rechtsgebiete, die zum Privatrecht gehören und zwei Beispiele, die zum öffentlichen Recht gehören.

    Zum Privatrecht gehören die beiden Rechtsgebiete Bürgerliches Recht und Handels- und Wirtschaftsrecht. Zum öffentlichen Recht gehören die beiden Rechtsgebiete Steuerrecht und Strafrecht.

  • 18

    Beschreiben Sie, was man unter den Begriffen ,,Privatrecht" und ,,öffentliches Recht" versteht.

    Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der einzelnen Staatsbürger untereinander oder auch mit anderen Personen im Rechtsverkehr. Es basiert auf dem Prinzip der Gleichordnung, das heißt die am Rechtverhältnis beteiligten Personen stehen sich als gleichberechtigte Parteien gegenüber. Das öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu den einzelnen Staatsbürger, die Organisation des Staates sowie das Verhältnis der Inhaber der öffentlichen Gewalt zueinander. Es basiert auf dem Prinzip der Über- und Unterordnung der am Rechtverhältnis beteiligten Personen.

  • 19

    Beschreiben Sie, was eine Rechtsnorm ist.

    Eine Rechtsnorm ist die einzelne rechtliche Sollensanforderung an die Mitglieder einer Rechtsgemeinschaft. Sie besteht in der Regel aus einem Tatbestand und einer Rechtsfolge.

  • Verwaltungsrecht

    Verwaltungsrecht

    Kyr o · 22問 · 1年前

    Verwaltungsrecht

    Verwaltungsrecht

    22問 • 1年前
    Kyr o

    Grundlagen des Verwaltungshandelns

    Grundlagen des Verwaltungshandelns

    Kyr o · 19問 · 1年前

    Grundlagen des Verwaltungshandelns

    Grundlagen des Verwaltungshandelns

    19問 • 1年前
    Kyr o

    問題一覧

  • 1

    Nennen Sie die Begriffsbestimmung für den Begriff ,,Recht".

    Das Recht ordnet verbindlich mit dem Ziel der Gerechtigkeit das äußere Verhalten der Menschen.

  • 2

    Nennen Sie die Grundfunktionen, die das Recht zu erfüllen hat

    1. Ordnungs- und Organisationsfunktion 2. Gerechtigkeitsfunktion 3. Friedensfunktion

  • 3

    Beschreiben Sie, was man unter einer Rechtsordnung versteht

    Die Rechtsordnung ist die Gesamtheit der Rechtsnormen eines Staatsvolkes. Sie umfasst alle schriftlich und mündlich überlieferten Rechtsgrundsätze und Rechtsnormen, die für das Zusammenleben innerhalb der menschlichen Gesellschaft von Bedeutung sein können. Damit stellt sie eine verbindliche Ordnung und eine Regelung für das äußere Verhalten von Menschen dar.

  • 4

    Nennen Sie die drei Vorraussetzungen für eine Rechtsordnung

    - Staatsmacht - Staatsgebiet - Staatsvolk

  • 5

    Nennen Sie die vier Grundtypen von Rechtsnormen.

    - Verbot - Erlaubnis - Gebot - Freistellung

  • 6

    Nennen Sie die Rechtsquellen, die grundsätzlich unterschieden werden.

    - geschriebenen Recht - ungeschriebenen Recht - Richterrecht

  • 7

    Beschreiben Sie, was unter dem Naturrecht verstanden wird und nennen Sie Beispiele.

    Das Naturrecht gehört zum ungeschriebenen Recht. Beim Naturrecht geht man davon aus, dass es Normen gibt die man nicht ändern kann und alle Gesetze überlagern. Beispiele dafür sind das Recht auf Wasser, Nahrung, das Recht auf Leben (Art.2 Abs.2 S.1 GG) und das Elternrecht (Art.6 Abs.2 GG).

  • 8

    Beschreiben Sie, wie Rechtsverordnungen entstehen.

    Art.80 Abs.1 GG ( Abschreiben)

  • 9

    Beschreiben Sie, warum Verwaltungsvorschriften keine Rechtsquellen sind.

    Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsquellen, weil sie nicht das Rechtverhältnis der Personen gegenüber den Behörden regeln, sondern sie betreffen ausschließlich den innerdienstlichen Bereich der Behörden. Nur die Verwaltung muss sich an sie halten, sie haben aber keine rechtliche Wirkung nach außen.

  • 10

    Nennen Sie die Begriffsbestimmung für den Begriff der ,,Rechtsfähigkeit".

    Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

  • 11

    Nennen Sie, die Begriffsbestimmung für die Begriffe ,,natürliche Personen" und ,,juristische Personen".

    Natürliche Personen sind alle Menschen, egal wie alt sie sind und welches Geschlecht sie haben. Juristische Personen sind Vereinigungen von Personen bzw. Vermögensmassen, denen durch ein Gesetz eine eigene Rechtspersönlichkeit verliehen worden ist.

  • 12

    Nennen Sie die Definition für den Begriff ,,Geschäftsfähigkeit".

    Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig und vollwirksam vorzunehmen, d.h, wirksame Willenserklärungen abzugeben.

  • 13

    Nennen Sie die Begriffsbestimmung für den Begriff ,,Rechtssubjekte". Beschreiben Sie die möglichen Unterteilungen der Rechtssubjekte.

    Rechtssubjekte sind Träger von Rechten und Pflichten. Rechtssubjekte kann man in juristische Personen, rechtsfähige Personenvereinigungen und natürliche Personen einteilen. Die juristischen Personen kann man in juristische Personen des Privatrechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts einteilen.

  • 14

    Nennen Sie die Einteilungen des Rechts.

    1. Völkerrecht, Unionsrecht und nationales Recht 2. Materielles und formelles Recht 3. Privates Recht und öffentliches Recht

  • 15

    Beschreiben Sie den Begriff des Völkerrechts und nennen Sie bitte Beispiele.

    Das Völkerrecht wird auch als internationales Recht bezeichnet. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Staaten. Der Inhalt des Völkerrechts ist nicht in einem abgeschlossenen Gesetzeswerk festgelegt, sondern es ergibt sich hauptsächlich aus den internationalen Verträgen. Es gibt zum Beispiel völkerrechtliche Verträge (Art.59 Abs.2 GG) und allgemeine Regeln des Völkerrechts (Art.25 GG).

  • 16

    Nennen Sie die andere mögliche Bezeichnung für den Begriff ,,Unionsrecht" und die beiden Unterteilungen des Unionsrecht.

    Das Unionsrecht wird auch als supranationales Recht bezeichnet. Es wird zwischen primärem (grundlegendem) und sekundärem (abgeleitetem) Unionsrecht unterschieden.

  • 17

    Nennen Sie zwei Beispiele für Rechtsgebiete, die zum Privatrecht gehören und zwei Beispiele, die zum öffentlichen Recht gehören.

    Zum Privatrecht gehören die beiden Rechtsgebiete Bürgerliches Recht und Handels- und Wirtschaftsrecht. Zum öffentlichen Recht gehören die beiden Rechtsgebiete Steuerrecht und Strafrecht.

  • 18

    Beschreiben Sie, was man unter den Begriffen ,,Privatrecht" und ,,öffentliches Recht" versteht.

    Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der einzelnen Staatsbürger untereinander oder auch mit anderen Personen im Rechtsverkehr. Es basiert auf dem Prinzip der Gleichordnung, das heißt die am Rechtverhältnis beteiligten Personen stehen sich als gleichberechtigte Parteien gegenüber. Das öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu den einzelnen Staatsbürger, die Organisation des Staates sowie das Verhältnis der Inhaber der öffentlichen Gewalt zueinander. Es basiert auf dem Prinzip der Über- und Unterordnung der am Rechtverhältnis beteiligten Personen.

  • 19

    Beschreiben Sie, was eine Rechtsnorm ist.

    Eine Rechtsnorm ist die einzelne rechtliche Sollensanforderung an die Mitglieder einer Rechtsgemeinschaft. Sie besteht in der Regel aus einem Tatbestand und einer Rechtsfolge.