Sachkunde
Sachkunde
問題一覧
1
jede Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
2
Angreifer
3
auf jedes Individual-Rechtsgut.
4
bei Beleidigung
5
wenn der Angriff mit einem Messer erfolgt.
6
Irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation.
7
Der Schusswaffengebrauch ist stets als allerletzter Ausweg aus einer bedrohlichen Situation zu betrachten., Nur wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht, um den Angriff abzuwehren.
8
Eine angemessene Verteidigung. (Verhältnismäßigkeit)
9
Nein, allenfalls bei einem Angriff auf Leben, Leib oder erhebliche Rechtsgüter des Einzelnen.
10
von einem anderen abzuwende
11
Sie werden durch ein herrenloses Tier angegriffen.
12
gegenwärtige, nicht mit geringerem Eingriff abwehrbare Gefahr für ein Rechtsgut; wesentliches Überwiegen des geschützten Interesses
13
Wenn er unmittelbar bevorsteht., Solange er andauert.
14
Wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht oder noch nicht beendet ist.
15
Leib / Leben
16
Es kann jeden Augenblick ein Schaden eintreten.
17
in Notstand.
18
Notwehr, Nothilfe, Notstand
19
In einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992, sofern sich keine dazu passende Munition im Schrank befindet wenn der Schrank bereits vor dem 06.07.2017 rechtmäßig vom Betroffenen zur Waffenaufbewahrung genutzt wurde., In einem Waffenschrank der Norm DIN/EN 1143- 1 mit dem Widerstandsgrad 0.
20
DIN/EN 1143- 1 Widerstandsgrad 0
21
In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I.
22
Ja
23
In einem Tresor mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1), dessen Gewicht mindesten 200 kg beträgt., In einem Tresor der Sicherheitsstufe B mit mehr als 200 Kilogramm Gewicht (VDMA 24992) (wenn der Tresor bereits vor dem 06.07.2017 rechtmäßig vom Betroffenen zur Waffenaufbewahrung genutzt wurde).
24
In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B der Norm VDMA 24992 oder einem Behältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143- 1 Widerstandsgrad 0 oder I.
25
Einem Inhaber einer Waffenbesitzkarte, Waffenhändler
26
Inhabern einer Waffenbesitzkarte
27
Herstellerzeichen, Bezeichnung der Munition
28
Die Waffe ist auf Haltbarkeit, Funktionssicherheit, Maßhaltigkeit und richtige Kennzeichnung durch ein anerkanntes Beschussamt geprüft.
29
Die Waffe wird auf Haltbarkeit, Funktionssicherheit, Maßhaltigkeit und Kennzeichnung geprüft.
30
Einsteckläufe für Zentralfeuerpatronen, Wechseltrommeln, Wechselsysteme
31
Das Zeichen „F im Fünfeck“ kennzeichnet Waffen, deren Geschossenergie E0 maximal 7,5 Joule beträgt.
32
Die Strecke, auf der sich das Geschoss einmal um seine eigene Längsachse dreht.
33
Jagdschein
34
Waffenbesitzkarte mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
35
der Erwerb der Waffe innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen und die WBK zur Eintragung vorzulegen.
36
Erlaubnisbehörde
37
Unverzüglich den Verlust der zuständigen Waffenbehörde melden.
38
Der Verlust ist unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen.
39
Druckluftwaffen, die das Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ tragen., Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.
40
Sportschützen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine erlaubnis- und bedürfnispflichtige Großkaliberwaffe erwerben wollen.
41
Derjenige, der eine Druckluftwaffe, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wurde und die mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ gekennzeichnet ist, erwirbt., Derjenige, der eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ erwirbt., Derjenige, der eine Zündnadel-Pistole erwirbt, deren Modell vor dem 01.01.1871 hergestellt worden ist.
42
Ja, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck, aber nur vorübergehend, höchstens für einen Monat.
43
mehrschüssiger Vorderlader-Revolver
44
dem Inhaber einer WBK.
45
Einem 14-jährigen, wenn eine schriftliche oder elektronische Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorliegt.
46
Inhabern einer Waffenbesitzkarte
47
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen) führen.
48
Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.
49
Waffenschein oder behördliche Ausnahmegenehmigung
50
Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm und Einhandmesser, Anscheinswaffen (originalgetreue Imitate von Feuerwaffen)
51
Wer eine Schusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des befriedeten Besitztums oder der Schießstätte zugriffsbereit führen möchte.
52
Zugriffsbereites Führen einer erlaubnispflichtigen Waffe auf der Straße
53
wer diese beim Schießen auf Schießstätten zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit verwendet.
54
Ja
55
Kochmesser mit 14 cm langer Klinge., Samuraischwert, Schlagstock
56
Personalausweis oder Reisepass und Waffenbesitzkarte
57
im verschlossenen Kofferraum des PKW, ungeladen und verpackt zum Schießstand fährt., im verschlossenen Waffenkoffer zum Büchsenmacher transportiert.
58
Durch vorherige Verbringungserlaubnis des Mitgliedsstaates und darauf folgend einer Verbringungserlaubnis der zuständigen deutschen Waffenbehörde.
59
In Ihrem eingezäunten Garten, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse den Garten nicht verlassen können., Im eigenen Keller, wenn hierbei niemand gefährdet werden kann.
60
Auf dafür zugelassenen Schießstätten
61
Wenn der erforderlichen Aufsichtsperson das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten vorliegt.
62
Abzug, Visierung und Schaft dürfen von mir bearbeitet werden.
63
Volljährigkeit, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Bei Aufsicht über Minderjährige die Eignung für Kinder- und Jugendarbeit
64
wer damit schießt., wer die Waffe verbringt oder mitnimmt., wer die Waffe unbrauchbar macht.
65
keine halbautomatische Waffe.
66
WBK-pflichtige Schusswaffe
67
Langwaffen sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet., Schusswaffen, die eine Gesamtmindestlänge von 60 cm unterschreiten oder bei denen die Lauflänge kleiner als 30 cm ist, werden als Kurzwaffe bezeichnet.
68
Schlagring, Stockdegen, Würgeholz (Nun-Chaku), Wurfsterne, bestimmte Hartkernmunition, bestimmte Leuchtspurmunition
69
der Lauf, der Verschluss, das Griffstück mit Auslösemechanismus bei Kurzwaffen, die Trommel eines Revolvers, das Gehäuse bei Langwaffen
70
Nein, es ist Scheibenmunition.
71
Doppelflinte
72
Bleirundkugeln für Vorderlader
73
Druckluftgewehr mit Zulassungszeichen „F im Fünfeck“, Doppelflinte
74
Platzpatronen
75
Jeder, der die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt., Jeder, der sich die Waffe für einen Zeitraum von weniger als 4 Wochen ausleiht.
76
Derjenige, der vor einem Prüfungsausschuss die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt hat., Derjenige, der erfolgreich seine Gesellenprüfung im Büchsenmacherhandwerk abgelegt hat.
77
außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums.
78
im Treppenhaus eines fremden Mehrfamilienhauses im Holster getragen wird., im eigenen PKW in der offenen Seitenablage transportiert wird.
79
Ein von der EU standardisiertes Waffenbesitzdokument (gegebenenfalls ist vor der Einreise in einen anderen Mitgliedstaat dessen Erlaubnis zur Mitnahme einzuholen).
80
Wenn die Waffe geladen und gespannt ist., Wenn die Waffe geladen, aber entspannt und gesichert ist., Wenn ein gefülltes Magazin eingeführt ist.
81
Wenn sie geladen ist.
82
Wenn der Inhaber nicht mehr zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist., Wenn der Inhaber kein Bedürfnis mehr nachweisen kann.
83
Der Lauf eines Revolvers wird von einem befreundeten Schlosser auf 4 Zoll verkürzt.
84
Eine Waffe, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit wird und bei der durch nochmalige Betätigung des Abzuges ein weiterer Schuss aus demselben Lauf abgegeben werden kann.
85
Zündhütchen, Treibladung, Hülse, Geschoss
86
Alle Patronen mit Zündsatz im Hülsenrand.
87
Zentralfeuerzündung, Randfeuerzündung
88
Wenn die Angaben auf der kleinsten Verpackungseinheit mit den Angaben auf der Waffe übereinstimmen.
89
Ein Schalldämpfer verringert den Mündungsknall., Ein Schalldämpfer kann die Mündungsgeschwindigkeit des Geschosses beeinflussen., Ein Schalldämpfer kann die Präzision der Waffe beeinflussen.
90
Eine Vorrichtung am Waffenlauf, die das Hochschlagen beim Schuss verringern soll.
91
Ein Lauf ohne eigenen Verschluss, der in die Läufe von Waffen größeren Kalibers eingesteckt werden kann.
92
Ein Gerät, das mit Montagevorrichtung für Schusswaffen versehen ist und durch Bildwandler oder mittels elektronischer Verstärkung ein Zielen bei Nacht ermöglicht.
93
Den Innendurchmesser des Laufes, Den Durchmesser des Einzelgeschosses.
94
Ja
95
Pistolen, bei denen jeder Schuss mittels Spannabzug abgefeuert wird.
96
Eine Waffe mit Spannabzug (auch im entspannten Zustand kann durch Betätigen des Abzugs ein Schuss abgegeben werden).
97
liegt in der Regel an der Spitze der Bleikern frei.
98
Gezogene Läufe
99
gezogenen Läufen.
100
700 – 1000 m/s
問題一覧
1
jede Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
2
Angreifer
3
auf jedes Individual-Rechtsgut.
4
bei Beleidigung
5
wenn der Angriff mit einem Messer erfolgt.
6
Irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation.
7
Der Schusswaffengebrauch ist stets als allerletzter Ausweg aus einer bedrohlichen Situation zu betrachten., Nur wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht, um den Angriff abzuwehren.
8
Eine angemessene Verteidigung. (Verhältnismäßigkeit)
9
Nein, allenfalls bei einem Angriff auf Leben, Leib oder erhebliche Rechtsgüter des Einzelnen.
10
von einem anderen abzuwende
11
Sie werden durch ein herrenloses Tier angegriffen.
12
gegenwärtige, nicht mit geringerem Eingriff abwehrbare Gefahr für ein Rechtsgut; wesentliches Überwiegen des geschützten Interesses
13
Wenn er unmittelbar bevorsteht., Solange er andauert.
14
Wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht oder noch nicht beendet ist.
15
Leib / Leben
16
Es kann jeden Augenblick ein Schaden eintreten.
17
in Notstand.
18
Notwehr, Nothilfe, Notstand
19
In einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992, sofern sich keine dazu passende Munition im Schrank befindet wenn der Schrank bereits vor dem 06.07.2017 rechtmäßig vom Betroffenen zur Waffenaufbewahrung genutzt wurde., In einem Waffenschrank der Norm DIN/EN 1143- 1 mit dem Widerstandsgrad 0.
20
DIN/EN 1143- 1 Widerstandsgrad 0
21
In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I.
22
Ja
23
In einem Tresor mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1), dessen Gewicht mindesten 200 kg beträgt., In einem Tresor der Sicherheitsstufe B mit mehr als 200 Kilogramm Gewicht (VDMA 24992) (wenn der Tresor bereits vor dem 06.07.2017 rechtmäßig vom Betroffenen zur Waffenaufbewahrung genutzt wurde).
24
In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B der Norm VDMA 24992 oder einem Behältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143- 1 Widerstandsgrad 0 oder I.
25
Einem Inhaber einer Waffenbesitzkarte, Waffenhändler
26
Inhabern einer Waffenbesitzkarte
27
Herstellerzeichen, Bezeichnung der Munition
28
Die Waffe ist auf Haltbarkeit, Funktionssicherheit, Maßhaltigkeit und richtige Kennzeichnung durch ein anerkanntes Beschussamt geprüft.
29
Die Waffe wird auf Haltbarkeit, Funktionssicherheit, Maßhaltigkeit und Kennzeichnung geprüft.
30
Einsteckläufe für Zentralfeuerpatronen, Wechseltrommeln, Wechselsysteme
31
Das Zeichen „F im Fünfeck“ kennzeichnet Waffen, deren Geschossenergie E0 maximal 7,5 Joule beträgt.
32
Die Strecke, auf der sich das Geschoss einmal um seine eigene Längsachse dreht.
33
Jagdschein
34
Waffenbesitzkarte mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
35
der Erwerb der Waffe innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen und die WBK zur Eintragung vorzulegen.
36
Erlaubnisbehörde
37
Unverzüglich den Verlust der zuständigen Waffenbehörde melden.
38
Der Verlust ist unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen.
39
Druckluftwaffen, die das Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ tragen., Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.
40
Sportschützen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine erlaubnis- und bedürfnispflichtige Großkaliberwaffe erwerben wollen.
41
Derjenige, der eine Druckluftwaffe, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wurde und die mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ gekennzeichnet ist, erwirbt., Derjenige, der eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ erwirbt., Derjenige, der eine Zündnadel-Pistole erwirbt, deren Modell vor dem 01.01.1871 hergestellt worden ist.
42
Ja, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck, aber nur vorübergehend, höchstens für einen Monat.
43
mehrschüssiger Vorderlader-Revolver
44
dem Inhaber einer WBK.
45
Einem 14-jährigen, wenn eine schriftliche oder elektronische Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorliegt.
46
Inhabern einer Waffenbesitzkarte
47
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen) führen.
48
Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.
49
Waffenschein oder behördliche Ausnahmegenehmigung
50
Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm und Einhandmesser, Anscheinswaffen (originalgetreue Imitate von Feuerwaffen)
51
Wer eine Schusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des befriedeten Besitztums oder der Schießstätte zugriffsbereit führen möchte.
52
Zugriffsbereites Führen einer erlaubnispflichtigen Waffe auf der Straße
53
wer diese beim Schießen auf Schießstätten zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit verwendet.
54
Ja
55
Kochmesser mit 14 cm langer Klinge., Samuraischwert, Schlagstock
56
Personalausweis oder Reisepass und Waffenbesitzkarte
57
im verschlossenen Kofferraum des PKW, ungeladen und verpackt zum Schießstand fährt., im verschlossenen Waffenkoffer zum Büchsenmacher transportiert.
58
Durch vorherige Verbringungserlaubnis des Mitgliedsstaates und darauf folgend einer Verbringungserlaubnis der zuständigen deutschen Waffenbehörde.
59
In Ihrem eingezäunten Garten, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse den Garten nicht verlassen können., Im eigenen Keller, wenn hierbei niemand gefährdet werden kann.
60
Auf dafür zugelassenen Schießstätten
61
Wenn der erforderlichen Aufsichtsperson das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten vorliegt.
62
Abzug, Visierung und Schaft dürfen von mir bearbeitet werden.
63
Volljährigkeit, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Bei Aufsicht über Minderjährige die Eignung für Kinder- und Jugendarbeit
64
wer damit schießt., wer die Waffe verbringt oder mitnimmt., wer die Waffe unbrauchbar macht.
65
keine halbautomatische Waffe.
66
WBK-pflichtige Schusswaffe
67
Langwaffen sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet., Schusswaffen, die eine Gesamtmindestlänge von 60 cm unterschreiten oder bei denen die Lauflänge kleiner als 30 cm ist, werden als Kurzwaffe bezeichnet.
68
Schlagring, Stockdegen, Würgeholz (Nun-Chaku), Wurfsterne, bestimmte Hartkernmunition, bestimmte Leuchtspurmunition
69
der Lauf, der Verschluss, das Griffstück mit Auslösemechanismus bei Kurzwaffen, die Trommel eines Revolvers, das Gehäuse bei Langwaffen
70
Nein, es ist Scheibenmunition.
71
Doppelflinte
72
Bleirundkugeln für Vorderlader
73
Druckluftgewehr mit Zulassungszeichen „F im Fünfeck“, Doppelflinte
74
Platzpatronen
75
Jeder, der die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt., Jeder, der sich die Waffe für einen Zeitraum von weniger als 4 Wochen ausleiht.
76
Derjenige, der vor einem Prüfungsausschuss die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt hat., Derjenige, der erfolgreich seine Gesellenprüfung im Büchsenmacherhandwerk abgelegt hat.
77
außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums.
78
im Treppenhaus eines fremden Mehrfamilienhauses im Holster getragen wird., im eigenen PKW in der offenen Seitenablage transportiert wird.
79
Ein von der EU standardisiertes Waffenbesitzdokument (gegebenenfalls ist vor der Einreise in einen anderen Mitgliedstaat dessen Erlaubnis zur Mitnahme einzuholen).
80
Wenn die Waffe geladen und gespannt ist., Wenn die Waffe geladen, aber entspannt und gesichert ist., Wenn ein gefülltes Magazin eingeführt ist.
81
Wenn sie geladen ist.
82
Wenn der Inhaber nicht mehr zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist., Wenn der Inhaber kein Bedürfnis mehr nachweisen kann.
83
Der Lauf eines Revolvers wird von einem befreundeten Schlosser auf 4 Zoll verkürzt.
84
Eine Waffe, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit wird und bei der durch nochmalige Betätigung des Abzuges ein weiterer Schuss aus demselben Lauf abgegeben werden kann.
85
Zündhütchen, Treibladung, Hülse, Geschoss
86
Alle Patronen mit Zündsatz im Hülsenrand.
87
Zentralfeuerzündung, Randfeuerzündung
88
Wenn die Angaben auf der kleinsten Verpackungseinheit mit den Angaben auf der Waffe übereinstimmen.
89
Ein Schalldämpfer verringert den Mündungsknall., Ein Schalldämpfer kann die Mündungsgeschwindigkeit des Geschosses beeinflussen., Ein Schalldämpfer kann die Präzision der Waffe beeinflussen.
90
Eine Vorrichtung am Waffenlauf, die das Hochschlagen beim Schuss verringern soll.
91
Ein Lauf ohne eigenen Verschluss, der in die Läufe von Waffen größeren Kalibers eingesteckt werden kann.
92
Ein Gerät, das mit Montagevorrichtung für Schusswaffen versehen ist und durch Bildwandler oder mittels elektronischer Verstärkung ein Zielen bei Nacht ermöglicht.
93
Den Innendurchmesser des Laufes, Den Durchmesser des Einzelgeschosses.
94
Ja
95
Pistolen, bei denen jeder Schuss mittels Spannabzug abgefeuert wird.
96
Eine Waffe mit Spannabzug (auch im entspannten Zustand kann durch Betätigen des Abzugs ein Schuss abgegeben werden).
97
liegt in der Regel an der Spitze der Bleikern frei.
98
Gezogene Läufe
99
gezogenen Läufen.
100
700 – 1000 m/s