teil 2
問題一覧
1
Ja, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck, aber nur vorübergehend, höchstens für einen Monat.
2
mehrschüssiger Vorderlader-Revolver
3
dem Inhaber einer WBK.
4
Einem 14-jährigen, wenn eine schriftliche oder elektronische Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorliegt.
5
Inhabern einer Waffenbesitzkarte
6
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen) führen.
7
Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.
8
Waffenschein oder behördliche Ausnahmegenehmigung
9
Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm und Einhandmesser, Anscheinswaffen (originalgetreue Imitate von Feuerwaffen)
10
Wer eine Schusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des befriedeten Besitztums oder der Schießstätte zugriffsbereit führen möchte.
11
Zugriffsbereites Führen einer erlaubnispflichtigen Waffe auf der Straße
12
wer diese beim Schießen auf Schießstätten zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit verwendet.
13
Ja
14
Kochmesser mit 14 cm langer Klinge., Samuraischwert, Schlagstock
15
Personalausweis oder Reisepass und Waffenbesitzkarte
16
im verschlossenen Kofferraum des PKW, ungeladen und verpackt zum Schießstand fährt., im verschlossenen Waffenkoffer zum Büchsenmacher transportiert.
17
Durch vorherige Verbringungserlaubnis des Mitgliedsstaates und darauf folgend einer Verbringungserlaubnis der zuständigen deutschen Waffenbehörde.
18
In Ihrem eingezäunten Garten, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse den Garten nicht verlassen können., Im eigenen Keller, wenn hierbei niemand gefährdet werden kann.
19
Auf dafür zugelassenen Schießstätten
20
Wenn der erforderlichen Aufsichtsperson das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten vorliegt.
21
Abzug, Visierung und Schaft dürfen von mir bearbeitet werden.
22
Volljährigkeit, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Bei Aufsicht über Minderjährige die Eignung für Kinder- und Jugendarbeit
23
wer damit schießt., wer die Waffe verbringt oder mitnimmt., wer die Waffe unbrauchbar macht.
24
keine halbautomatische Waffe.
25
WBK-pflichtige Schusswaffe
26
Langwaffen sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet., Schusswaffen, die eine Gesamtmindestlänge von 60 cm unterschreiten oder bei denen die Lauflänge kleiner als 30 cm ist, werden als Kurzwaffe bezeichnet.
27
Schlagring, Stockdegen, Würgeholz (Nun-Chaku), Wurfsterne, bestimmte Hartkernmunition, bestimmte Leuchtspurmunition
28
der Lauf, der Verschluss, das Griffstück mit Auslösemechanismus bei Kurzwaffen, die Trommel eines Revolvers, das Gehäuse bei Langwaffen
29
Nein, es ist Scheibenmunition.
30
Doppelflinte
31
Bleirundkugeln für Vorderlader
32
Druckluftgewehr mit Zulassungszeichen „F im Fünfeck“, Doppelflinte
33
Platzpatronen
34
Jeder, der die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt., Jeder, der sich die Waffe für einen Zeitraum von weniger als 4 Wochen ausleiht.
35
Derjenige, der vor einem Prüfungsausschuss die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt hat., Derjenige, der erfolgreich seine Gesellenprüfung im Büchsenmacherhandwerk abgelegt hat.
36
außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums.
37
im Treppenhaus eines fremden Mehrfamilienhauses im Holster getragen wird., im eigenen PKW in der offenen Seitenablage transportiert wird.
38
Ein von der EU standardisiertes Waffenbesitzdokument (gegebenenfalls ist vor der Einreise in einen anderen Mitgliedstaat dessen Erlaubnis zur Mitnahme einzuholen).
39
Wenn die Waffe geladen und gespannt ist., Wenn die Waffe geladen, aber entspannt und gesichert ist., Wenn ein gefülltes Magazin eingeführt ist.
40
Wenn sie geladen ist.
41
Wenn der Inhaber nicht mehr zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist., Wenn der Inhaber kein Bedürfnis mehr nachweisen kann.
問題一覧
1
Ja, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck, aber nur vorübergehend, höchstens für einen Monat.
2
mehrschüssiger Vorderlader-Revolver
3
dem Inhaber einer WBK.
4
Einem 14-jährigen, wenn eine schriftliche oder elektronische Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorliegt.
5
Inhabern einer Waffenbesitzkarte
6
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen) führen.
7
Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.
8
Waffenschein oder behördliche Ausnahmegenehmigung
9
Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm und Einhandmesser, Anscheinswaffen (originalgetreue Imitate von Feuerwaffen)
10
Wer eine Schusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des befriedeten Besitztums oder der Schießstätte zugriffsbereit führen möchte.
11
Zugriffsbereites Führen einer erlaubnispflichtigen Waffe auf der Straße
12
wer diese beim Schießen auf Schießstätten zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit verwendet.
13
Ja
14
Kochmesser mit 14 cm langer Klinge., Samuraischwert, Schlagstock
15
Personalausweis oder Reisepass und Waffenbesitzkarte
16
im verschlossenen Kofferraum des PKW, ungeladen und verpackt zum Schießstand fährt., im verschlossenen Waffenkoffer zum Büchsenmacher transportiert.
17
Durch vorherige Verbringungserlaubnis des Mitgliedsstaates und darauf folgend einer Verbringungserlaubnis der zuständigen deutschen Waffenbehörde.
18
In Ihrem eingezäunten Garten, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse den Garten nicht verlassen können., Im eigenen Keller, wenn hierbei niemand gefährdet werden kann.
19
Auf dafür zugelassenen Schießstätten
20
Wenn der erforderlichen Aufsichtsperson das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten vorliegt.
21
Abzug, Visierung und Schaft dürfen von mir bearbeitet werden.
22
Volljährigkeit, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Bei Aufsicht über Minderjährige die Eignung für Kinder- und Jugendarbeit
23
wer damit schießt., wer die Waffe verbringt oder mitnimmt., wer die Waffe unbrauchbar macht.
24
keine halbautomatische Waffe.
25
WBK-pflichtige Schusswaffe
26
Langwaffen sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet., Schusswaffen, die eine Gesamtmindestlänge von 60 cm unterschreiten oder bei denen die Lauflänge kleiner als 30 cm ist, werden als Kurzwaffe bezeichnet.
27
Schlagring, Stockdegen, Würgeholz (Nun-Chaku), Wurfsterne, bestimmte Hartkernmunition, bestimmte Leuchtspurmunition
28
der Lauf, der Verschluss, das Griffstück mit Auslösemechanismus bei Kurzwaffen, die Trommel eines Revolvers, das Gehäuse bei Langwaffen
29
Nein, es ist Scheibenmunition.
30
Doppelflinte
31
Bleirundkugeln für Vorderlader
32
Druckluftgewehr mit Zulassungszeichen „F im Fünfeck“, Doppelflinte
33
Platzpatronen
34
Jeder, der die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt., Jeder, der sich die Waffe für einen Zeitraum von weniger als 4 Wochen ausleiht.
35
Derjenige, der vor einem Prüfungsausschuss die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt hat., Derjenige, der erfolgreich seine Gesellenprüfung im Büchsenmacherhandwerk abgelegt hat.
36
außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums.
37
im Treppenhaus eines fremden Mehrfamilienhauses im Holster getragen wird., im eigenen PKW in der offenen Seitenablage transportiert wird.
38
Ein von der EU standardisiertes Waffenbesitzdokument (gegebenenfalls ist vor der Einreise in einen anderen Mitgliedstaat dessen Erlaubnis zur Mitnahme einzuholen).
39
Wenn die Waffe geladen und gespannt ist., Wenn die Waffe geladen, aber entspannt und gesichert ist., Wenn ein gefülltes Magazin eingeführt ist.
40
Wenn sie geladen ist.
41
Wenn der Inhaber nicht mehr zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist., Wenn der Inhaber kein Bedürfnis mehr nachweisen kann.