Handwerkskammer 3
問題一覧
1
Aufgabenanalyse und Aufgabensynthese.
2
Prozessanalyse und Prozesssynthese.
3
Von der Trägergemeinschaft (TGA) anerkannte Stellen.
4
Ja, damit Mitarbeiter des Betriebes von Routinebriefen entlastet werden.
5
eine Zeitpunktbetrachtung.
6
Produktpolitik, Preispolitik, Kommunikationspolitik, Vertriebspolitik.
7
ein an den Bedürfnissen der Nachfrager orientiertes Angebot zu konzipieren.
8
Farbe und Form.
9
Werbung, Verkaufsförderung, Öffentlichkeitsarbeit.
10
das Image des Handwerksbetriebes zu verbessern.
11
Preis, Mengen-, Konditionen-, Qualitätsvergleiche aufzustellen.
12
werden einzelbetrieblich festgelegt.
13
Privatvermögen und Eigenleistungen für betriebliche Finanzierungs-zwecke eingesetzt werden.
14
Kontokorrentkredit., Lieferantenkredit.
15
ein Unternehmen Maschinen, Werkzeuge und Geschäftseinrichtungen mietet.
16
Sie übernehmen Ausfallbürgschaften für Kredite, die Handwerksbetrieben gewährt werden.
17
Die Handwerkskammer.
18
Sie ermöglichen Handwerksbetrieben die Kapitalbeschaffung auf der Basis der Beteiligung.
19
Er hat unverzüglich die kontoführende Bank oder den zentralen Sperrannahmedienst zu benachrichtigen.
20
die Bereitstellung der erforderlichen personellen Kapazitäten zu erreichen.
21
eine Zusammenstellung aller im Betrieb bestehenden und geplanten Stellen.
22
Leistungsmerkmale, Leistungsvoraussetzungen und Leistungsförderung.
23
Technische Hilfsmittel, Gestaltung von Arbeitsplatz und -raum.
24
Durch monatliche Lohnabrechnungen und Lohnzahlungen.
25
bezieht sich auf die geleistete Arbeitsmenge oder Vorgabezeit.
26
ein Lohnsystem, bei dem zusätzlich zum Zeitlohn Prämien gezahlt werden.
27
die Aussprache nach Möglichkeit unter vier Augen vollziehen., als Vorgesetzter Bereitschaft zum Zuhören zeigen.
28
Ein Arbeitsverhältnis, das so lange fortbesteht, bis es in der Regel durch Kündigung, Aufhebung oder Tod endet.
29
Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit.
30
Ja, aber nur, wenn die Probezeit im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vereinbart ist
31
deren regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die der vollzeitbe-schäftigten Arbeitnehmer im Betrieb.
32
24 Werktage.
33
Sie gelten nur, wenn der Arbeitgeber kündigt.
34
Ja, da andernfalls die Kündigung unwirksam ist.
35
Gegen eine sozial ungerechtfertigte Kündigung.
36
muss vor Ausspruch der ordentlichen oder fristlosen Kündigung in Händen des Arbeitgebers sein.
37
Wenn beide Arbeitsvertragspartner Mitglied der tarifabschließenden Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberorganisation sind oder der Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wurde.
38
Ab fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen mindestens drei wählbar sein müssen.
39
Vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte.
40
Der Arbeitgeber.
41
Bundesagentur für Arbeit.
42
Nach der Höhe der Beitragsleistungen bzw. der Versichertenbruttoent-gelte und der Zahl der anzurechnenden Versicherungsjahre des Versicherten.
43
Unfall bei einer privaten Besorgung während der Arbeitszeit.
44
Der Lohn ist nach Steuerklasse VI zu versteuern.
45
im Bereich des Handwerks in der Zukunft noch notwendiger.
46
nur die Produktion des Betriebes auf die Unternehmensziele hin auszu-richten.
47
dass Ist- und Soll-Werte stets verglichen werden müssen und bei Abweichungen gegengesteuert werden muss.
48
Materialaufwand Betriebsleistung × 100
49
Materialbestand Materialaufwand × 360
50
Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital b Anlagevermögen × 100
51
Gewinn Umsatzerlöse × 100
52
dass sie für einen genau bestimmten Zeitraum vorgegeben werden.
53
Den Preis, der sich am freien Markt nach Angebot und Nachfrage bildet.
54
Den Preis, den der einzelne Betrieb anhand seiner Kosten berechnet.
55
Um einen kostengerechten Preis für eine betriebliche Leistung oder für ein vom Betrieb hergestelltes Produkt zu berechnen.
56
Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof.
57
Zuerst an das Amtsgericht, wenn er einen Mahnbescheid beantragen oder eine Klage über einen Streitwert bis zu 5.000,00 EUR einreichen will. Eine Klage mit einem Streitwert von über 5.000,00 EUR muss beim Landgericht eingereicht werden.
58
Das Wohnsitzgericht des Kunden A.
59
Derjenige, der den Prozess verliert; der Kläger muss die Kosten aber vorschussweise einzahlen.
60
Indem er ein Mahnbescheidformular selbst ausfüllt und beim Amtsgericht einreicht.
61
Vollstreckungsbescheid
62
Eine gerichtliche oder notarielle Urkunde, aus der man die Zwangsvollstreckung betreiben kann.
63
in die beweglichen Sachen des Schuldners.
64
Sachen, die Dritten gehören oder die lebens- oder berufsnotwendig für den Schuldner sind.
65
Dann erlässt das Gericht auf Antrag des Gläubigers gegen den Schuldner einen Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung.
66
Eine gerichtliche oder notarielle Urkunde, aus der man die Zwangsvollstreckung betreiben kann.
67
in die beweglichen Sachen des Schuldners.
68
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
69
Jeder Ehegatte ist Eigentümer dessen, was er in die Ehe mitgebracht hat und was er in der Ehe hinzuerworben hat. Die Vermögen von Mann und Frau bleiben getrennt.
70
Nein, das Vermögen des Mannes haftet nicht für die Schulden der Frau und auch nicht umgekehrt.
71
Zur 1. Erbordnung.
72
Nur sein Ehepartner und seine Kinder.
73
Er zählt in keine Erbordnung und hat ein besonders geregeltes Erbrecht.
74
Die Hälfte.
75
Die Abkömmlinge, die Eltern und der Ehegatte des Verstorbenen.
76
Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
77
Bestimmte Personen - wie Eltern und Großeltern - werden bei Schenkungen in eine andere Steuerklasse eingeordnet als bei Erbfallen. Dadurch ergeben sich auch unterschiedliche Freibeträge.
78
Ehefrau und Sohn fallen unter Steuerklasse I, die Neffen fallen unter Steuerklasse ll.
79
Binnen drei Monaten nach dem Bekanntwerden der Schenkung; dazu ist auch der Schenker verpflichtet.
80
Mit der Liquidation wird das Unternehmen fortgeführt, mit der Sanierung aufgelöst.
81
Außergerichtlicher Einigungsversuch, gerichtlicher Einigungsversuch, Insolvenzverfahren, Wohlverhaltensphase.
82
Die Gläubigermehrheit.
問題一覧
1
Aufgabenanalyse und Aufgabensynthese.
2
Prozessanalyse und Prozesssynthese.
3
Von der Trägergemeinschaft (TGA) anerkannte Stellen.
4
Ja, damit Mitarbeiter des Betriebes von Routinebriefen entlastet werden.
5
eine Zeitpunktbetrachtung.
6
Produktpolitik, Preispolitik, Kommunikationspolitik, Vertriebspolitik.
7
ein an den Bedürfnissen der Nachfrager orientiertes Angebot zu konzipieren.
8
Farbe und Form.
9
Werbung, Verkaufsförderung, Öffentlichkeitsarbeit.
10
das Image des Handwerksbetriebes zu verbessern.
11
Preis, Mengen-, Konditionen-, Qualitätsvergleiche aufzustellen.
12
werden einzelbetrieblich festgelegt.
13
Privatvermögen und Eigenleistungen für betriebliche Finanzierungs-zwecke eingesetzt werden.
14
Kontokorrentkredit., Lieferantenkredit.
15
ein Unternehmen Maschinen, Werkzeuge und Geschäftseinrichtungen mietet.
16
Sie übernehmen Ausfallbürgschaften für Kredite, die Handwerksbetrieben gewährt werden.
17
Die Handwerkskammer.
18
Sie ermöglichen Handwerksbetrieben die Kapitalbeschaffung auf der Basis der Beteiligung.
19
Er hat unverzüglich die kontoführende Bank oder den zentralen Sperrannahmedienst zu benachrichtigen.
20
die Bereitstellung der erforderlichen personellen Kapazitäten zu erreichen.
21
eine Zusammenstellung aller im Betrieb bestehenden und geplanten Stellen.
22
Leistungsmerkmale, Leistungsvoraussetzungen und Leistungsförderung.
23
Technische Hilfsmittel, Gestaltung von Arbeitsplatz und -raum.
24
Durch monatliche Lohnabrechnungen und Lohnzahlungen.
25
bezieht sich auf die geleistete Arbeitsmenge oder Vorgabezeit.
26
ein Lohnsystem, bei dem zusätzlich zum Zeitlohn Prämien gezahlt werden.
27
die Aussprache nach Möglichkeit unter vier Augen vollziehen., als Vorgesetzter Bereitschaft zum Zuhören zeigen.
28
Ein Arbeitsverhältnis, das so lange fortbesteht, bis es in der Regel durch Kündigung, Aufhebung oder Tod endet.
29
Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit.
30
Ja, aber nur, wenn die Probezeit im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vereinbart ist
31
deren regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die der vollzeitbe-schäftigten Arbeitnehmer im Betrieb.
32
24 Werktage.
33
Sie gelten nur, wenn der Arbeitgeber kündigt.
34
Ja, da andernfalls die Kündigung unwirksam ist.
35
Gegen eine sozial ungerechtfertigte Kündigung.
36
muss vor Ausspruch der ordentlichen oder fristlosen Kündigung in Händen des Arbeitgebers sein.
37
Wenn beide Arbeitsvertragspartner Mitglied der tarifabschließenden Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberorganisation sind oder der Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wurde.
38
Ab fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen mindestens drei wählbar sein müssen.
39
Vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte.
40
Der Arbeitgeber.
41
Bundesagentur für Arbeit.
42
Nach der Höhe der Beitragsleistungen bzw. der Versichertenbruttoent-gelte und der Zahl der anzurechnenden Versicherungsjahre des Versicherten.
43
Unfall bei einer privaten Besorgung während der Arbeitszeit.
44
Der Lohn ist nach Steuerklasse VI zu versteuern.
45
im Bereich des Handwerks in der Zukunft noch notwendiger.
46
nur die Produktion des Betriebes auf die Unternehmensziele hin auszu-richten.
47
dass Ist- und Soll-Werte stets verglichen werden müssen und bei Abweichungen gegengesteuert werden muss.
48
Materialaufwand Betriebsleistung × 100
49
Materialbestand Materialaufwand × 360
50
Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital b Anlagevermögen × 100
51
Gewinn Umsatzerlöse × 100
52
dass sie für einen genau bestimmten Zeitraum vorgegeben werden.
53
Den Preis, der sich am freien Markt nach Angebot und Nachfrage bildet.
54
Den Preis, den der einzelne Betrieb anhand seiner Kosten berechnet.
55
Um einen kostengerechten Preis für eine betriebliche Leistung oder für ein vom Betrieb hergestelltes Produkt zu berechnen.
56
Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof.
57
Zuerst an das Amtsgericht, wenn er einen Mahnbescheid beantragen oder eine Klage über einen Streitwert bis zu 5.000,00 EUR einreichen will. Eine Klage mit einem Streitwert von über 5.000,00 EUR muss beim Landgericht eingereicht werden.
58
Das Wohnsitzgericht des Kunden A.
59
Derjenige, der den Prozess verliert; der Kläger muss die Kosten aber vorschussweise einzahlen.
60
Indem er ein Mahnbescheidformular selbst ausfüllt und beim Amtsgericht einreicht.
61
Vollstreckungsbescheid
62
Eine gerichtliche oder notarielle Urkunde, aus der man die Zwangsvollstreckung betreiben kann.
63
in die beweglichen Sachen des Schuldners.
64
Sachen, die Dritten gehören oder die lebens- oder berufsnotwendig für den Schuldner sind.
65
Dann erlässt das Gericht auf Antrag des Gläubigers gegen den Schuldner einen Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung.
66
Eine gerichtliche oder notarielle Urkunde, aus der man die Zwangsvollstreckung betreiben kann.
67
in die beweglichen Sachen des Schuldners.
68
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
69
Jeder Ehegatte ist Eigentümer dessen, was er in die Ehe mitgebracht hat und was er in der Ehe hinzuerworben hat. Die Vermögen von Mann und Frau bleiben getrennt.
70
Nein, das Vermögen des Mannes haftet nicht für die Schulden der Frau und auch nicht umgekehrt.
71
Zur 1. Erbordnung.
72
Nur sein Ehepartner und seine Kinder.
73
Er zählt in keine Erbordnung und hat ein besonders geregeltes Erbrecht.
74
Die Hälfte.
75
Die Abkömmlinge, die Eltern und der Ehegatte des Verstorbenen.
76
Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
77
Bestimmte Personen - wie Eltern und Großeltern - werden bei Schenkungen in eine andere Steuerklasse eingeordnet als bei Erbfallen. Dadurch ergeben sich auch unterschiedliche Freibeträge.
78
Ehefrau und Sohn fallen unter Steuerklasse I, die Neffen fallen unter Steuerklasse ll.
79
Binnen drei Monaten nach dem Bekanntwerden der Schenkung; dazu ist auch der Schenker verpflichtet.
80
Mit der Liquidation wird das Unternehmen fortgeführt, mit der Sanierung aufgelöst.
81
Außergerichtlicher Einigungsversuch, gerichtlicher Einigungsversuch, Insolvenzverfahren, Wohlverhaltensphase.
82
Die Gläubigermehrheit.