問題一覧
1
Das Eigenkapital begründet ein Beteiligungsverhältnis.
Richtig
2
Das Eigenkapital begründet ein Schuldverhältnis.
Falsch
3
Der Eigenkapitalgeber haftet als (Mit-)Eigentümer je nach Rechtsform mindestens in Höhe der Einlage, ggf. auch mit seinem gesamten Privatvermögen.
Richtig
4
Der Eigenkapitalgeber hat einen Anspruch auf Rückzahlung des zur Verfügung gestellten Kapitals.
Falsch
5
Der Eigenkapitalgeber hat grundsätzlich einen festen Zinsanspruch und ist nicht am Gewinn bzw. Verlust beteiligt.
Falsch
6
Der Eigenkapitalgeber ist grundsätzlich zur Mitbestimmung berechtigt.
Richtig
7
Das Eigenkapital ist grundsätzlich zeitlich unbegrenzt verfügbar.
Richtig
8
Eigenkapitalzinsen sind steuerlich als Aufwand absetzbar
Falsch
9
Das Eigenkapital ist durch die finanzielle Kapazität und/oder die Bereitschaft bisheriger und neuer Kapitalgeber begrenzt.
Richtig
10
Der Eigenkapitalgeber hat üblicherweise ein Interesse am Erhalt des Unternehmens.
Richtig
11
Das Fremdkapital begründet ein Schuldverhältnis.
Richtig
12
Das Fremdkapital begründet ein Beteiligungsverhältnis.
Falsch
13
Der Fremdkapitalgeber hat grundsätzlich einen festen Zinsanspruch und ist nicht am Gewinn bzw. Verlust beteiligt.
Richtig
14
Der Fremdkapitalgeber haftet als (Mit-)Eigentümer je nach Rechtsform mindestens in Höhe der Einlage, ggf. auch mit seinem gesamten Privatvermögen.
Falsch
15
Der Fremdkapitalgeber ist grundsätzlich zur Mitbestimmung berechtigt.
Falsch
16
Fremdkapitalzinsen sind steuerlich als Aufwand absetzbar.
Richtig
17
Das Fremdkapital ist durch die Einschätzung des mit der Hingabe verbundenen Risikos und den Umfang verfügbarer Sicherheiten begrenzt. 18. Das Fremdkapital ist grundsätzlich zeitlich unbeg
Richtig
18
Das Fremdkapital ist grundsätzlich zeitlich unbegrenzt verfügbar.
Falsch
19
Der Fremdkapitalgeber ist am Erhalt seines Kapitals interessiert.
Richtig
20
Der Fremdkapitalgeber hat keinen Anspruch auf Rückzahlung des zur Verfügung gestellten Kapitals.
Falsch
21
Der Fremdkapitalgeber haftet als Gläubiger des Unternehmens nicht.
Richtig